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Unfallersatzwagen: Fraunhofer veröffentlicht neuen Mietpreisspiegel

15.12.2009 15:53 Uhr
Fraunhofer Mietpreisspiegel 2009
Auch die Neuauflage des Fraunhofer Mietpreisspiegels dürfte umstritten sein.
© Foto: Fraunhofer IOS / ddp / asp-Montage

Für alle am Schadenregulierungsprozess beteiligten Parteien liefern die Macher nach eigenen Aussagen "repräsentative Marktdaten für Mietwagenpreise". Die Anwendung der von der Versicherungswirtschaft bevorzugten Liste ist aber umstritten.

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Der neue "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2009" ist in seiner zweiten Auflage erschienen. Wie das herausgebende Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) mitteilte, enthält er repräsentative Marktdaten für Mietwagenpreise, die von Mai bis August 2009 telefonisch und auf Internet-Basis anonym erhoben wurden. Die Daten beruhen also nicht auf Eigenangaben der Mietwagenanbieter. Fazit der Preisforscher: Internetangebote sind nicht notwendigerweise die preiswertesten. Je nach Anmietdauer und Fahrzeugklasse sei die telefonische Buchung häufig günstiger. "Der Marktpreisspiegel richtet sich an alle, die einen aktuellen und neutralen Überblick zu Mietwagenpreisen in Deutschland suchen", heißt es in der Mitteilung weiter. Dies gelte insbesondere für Rechtsanwälte, Gerichte und Versicherungen sowie für weitere am Schadenregulierungsprozess beteiligte Parteien und Interessierte des Mietwagenmarkts. Die Übersicht wird auf der Internetseite des IAO zum Preis von 195 Euro angeboten. Anders als bei der Erstausgabe hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) laut IAO-Mitarbeiter Thomas Renner an der Erstellung der Neuauflage nicht finanziell beteiligt. Schärfster Kritiker der Fraunhofer-Liste ist der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV), dem die im Vergleich zur bislang verwendeten Schwacke-Liste meist günstigeren Preise ein Dorn im Auge sind. Auch wird die Repräsentativität der Liste angezweifelt. Auf seiner Internetseite listet der BAV zahlreiche "Anti-Fraunhofer"-Urteile deutscher Gerichte auf. Es existieren allerdings auch Urteile, welche die Fraunhofer-Liste ausdrücklich gegenüber der Schwacke-Liste bevorzugen. So erklärte das OLG Köln am 21. August dieses Jahres (Az.: 6 U 6/09), dass wegen der "Anonymität der Erhebung" die vom IAO ermittelten Werte "tendenziell zuverlässiger" erscheinen. Der Bundesgerichtshof sah bei einer Entscheidung aus dem vergangenen Jahr (Az: VI ZR 210/07 - wir berichteten) in der Ablehnung der Schwacke-Liste durch die Vorinstanz keinen Grund zur Beanstandung. Einen Kompromiss erzielte kürzlich das Amtsgericht Essen (Az. 12 C 229/09), das "in geeigneten Fällen" die Bildung eines Mittelwertes aus beiden Listen als zulässig erachtete, um "unverhältnismäßigen Aufklärungsaufwand" über einen angemessenen Mietpreis zu vermeiden. (ng)

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KOMMENTARE


RA F

21.12.2009 - 20:15 Uhr

Klar, das OLG Köln hat nur den 6. Senat. Alle anderen damit beschäftigten Senate bevorzugen "Schwacke". Soviel zum Thema "Objektivität".


carento.de

22.12.2009 - 09:53 Uhr

Erhebungszeitraum April bis AUGUST! Das bedeutet, dass sowohl die Osterferien als auch die gesamte Sommerferienzeit bei der Preiserhebung "berücksichtigt" ist. Bekanntermaßen ist die Auslastung der Mietwagenflotten in den Urlaubszeiten abseits der Touristikregionen besonders gering, weil die Geschäftskunden ihre Mietwagen in der Urlaubszeit an die Vermieter zurückgegeben. Da die Big 5 des Vermietmarktes über ihre Internetplattformen auf dieses Überangebot sehr differenziert mit niedrigeren Preisen reagieren, können keine objektive Mietpreise bei Fraunhofer herauskommen. Verglichen mit der gerade aktuellen Situation über die Weihnachtsfeiertage bis ca. 3-Königs-Tag sind z. B. die Mietpreise bei Internet-VOR-buchung um 30 bis 40 Prozent niedriger, als für die erste Dezemberwoche! Bei der Streckung des Erhebungszeitraumes handelt es sich m. E. um einen sehr durchschaubaren "Taschenspieler-Trick" des offenbar immer noch GDV-hörigen Fraunhofer IAO, der es den Vermietern im Streifall jedoch einfacher machen wird, (weiterhin) die Untauglichkeit des Marktpreisspiegels des Fraunhofer IAO zu belegen.


RAin F

12.07.2010 - 11:24 Uhr

Es gibt wohl auch neuere Urteile aus dem Münchener Raum, wo auch die Fraunhofer Liste bevorzugt wird. Siehe Internetseite Bach Langheid Dallmeyer (bld.de) zu dem Thema. MfG


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