Der neue "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2009" ist in seiner zweiten Auflage erschienen. Wie das herausgebende Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) mitteilte, enthält er repräsentative Marktdaten für Mietwagenpreise, die von Mai bis August 2009 telefonisch und auf Internet-Basis anonym erhoben wurden. Die Daten beruhen also nicht auf Eigenangaben der Mietwagenanbieter. Fazit der Preisforscher: Internetangebote sind nicht notwendigerweise die preiswertesten. Je nach Anmietdauer und Fahrzeugklasse sei die telefonische Buchung häufig günstiger. "Der Marktpreisspiegel richtet sich an alle, die einen aktuellen und neutralen Überblick zu Mietwagenpreisen in Deutschland suchen", heißt es in der Mitteilung weiter. Dies gelte insbesondere für Rechtsanwälte, Gerichte und Versicherungen sowie für weitere am Schadenregulierungsprozess beteiligte Parteien und Interessierte des Mietwagenmarkts. Die Übersicht wird auf der Internetseite des IAO zum Preis von 195 Euro angeboten. Anders als bei der Erstausgabe hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) laut IAO-Mitarbeiter Thomas Renner an der Erstellung der Neuauflage nicht finanziell beteiligt. Schärfster Kritiker der Fraunhofer-Liste ist der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV), dem die im Vergleich zur bislang verwendeten Schwacke-Liste meist günstigeren Preise ein Dorn im Auge sind. Auch wird die Repräsentativität der Liste angezweifelt. Auf seiner Internetseite listet der BAV zahlreiche "Anti-Fraunhofer"-Urteile deutscher Gerichte auf. Es existieren allerdings auch Urteile, welche die Fraunhofer-Liste ausdrücklich gegenüber der Schwacke-Liste bevorzugen. So erklärte das OLG Köln am 21. August dieses Jahres (Az.: 6 U 6/09), dass wegen der "Anonymität der Erhebung" die vom IAO ermittelten Werte "tendenziell zuverlässiger" erscheinen. Der Bundesgerichtshof sah bei einer Entscheidung aus dem vergangenen Jahr (Az: VI ZR 210/07 - wir berichteten) in der Ablehnung der Schwacke-Liste durch die Vorinstanz keinen Grund zur Beanstandung. Einen Kompromiss erzielte kürzlich das Amtsgericht Essen (Az. 12 C 229/09), das "in geeigneten Fällen" die Bildung eines Mittelwertes aus beiden Listen als zulässig erachtete, um "unverhältnismäßigen Aufklärungsaufwand" über einen angemessenen Mietpreis zu vermeiden. (ng)
Unfallersatzwagen: Fraunhofer veröffentlicht neuen Mietpreisspiegel
Für alle am Schadenregulierungsprozess beteiligten Parteien liefern die Macher nach eigenen Aussagen "repräsentative Marktdaten für Mietwagenpreise". Die Anwendung der von der Versicherungswirtschaft bevorzugten Liste ist aber umstritten.
carento.de
RAin F