Vor dem Hintergrund des zunehmenden Missbrauchs von personenbezogenen Mitarbeiter- und Kundendaten und der Vielzahl datenschutzrechtlicher Vorschriften gehört Datenschutz in Unternehmen mittlerweile zu den rechtlichen Pflichtbausteinen. Basis ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das in der jeweils aktuellen Form die bisherige Europäische Datenschutzrichtlinie bzw. die zum 25. Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umsetzt.
Laut DSGVO sind Unternehmen verantwortlich für den Datenschutz und seine Beachtung. Dazu ist je nach Unternehmensgröße ein Datenschutzmanagement angeraten. Auch in kleineren und mittleren Unternehmen muss ein Mindestmaß an Dokumentation vorhanden sein, um die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen zu können. Sonst drohen empfindliche Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Verarbeiten in einem Unternehmen in der Regel mehr als neun Mitarbeiter personenbezogene Daten in automatisierter Form, so verlangt die DSGVO die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen, in denen weniger als neun Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, von der Dokumentationspflicht und den weitergehenden Anforderungen entbunden werden. Der Datenschutzbeauftragte muss zuverlässig und fachkundig sein, d.h. er muss nicht nur über eine entsprechende Ausbildung verfügen, sondern auch sein Wissen durch permanente Weiterbildung aufrechterhalten.
Die TÜV SÜD Pluspunkt GmbH sieht sich hier als kompetenter Partner der Kfz Branche. Modulare Servicebausteine ermöglichen maßgeschneiderte Leistungspakete. Ein speziell auf kleinere Betriebe zugeschnittener Datenschutz-Check bietet eine Orientierungshilfe zur Abschätzung des betrieblichen Handlungsbedarfs.
Die Beratung durch praxiserfahrene Mitarbeiter erfolgt bundesweit. Die TÜV SÜD-Experten erweitern ihr Wissen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Anforderungen kontinuierlich. So sind Werkstätten und Autohäuser immer auf der sicheren Seite, wenn es um die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung geht. Bei Nachfragen sind die Betriebe jederzeit in der Lage, einen strukturierten Umgang mit personenbezogenen Daten nachzuweisen.
- Ausgabe 05/2018 Seite 38 (176.8 KB, PDF)