-- Anzeige --

Falschangabe zu Unfallschäden: GW-Käuferin erhält Geld zurück

18.07.2014 10:59 Uhr
Kaufvertrag Gebrauchtwagen
Urteil: Weist ein GW nicht die versprochene Unfallfreiheit auf, bekommt der Kunde sein Geld zurück.
© Foto: Daniel Ernst - Fotolia

Der Autoverkäufer übernimmt in bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit im Kaufvertrag, urteilt das LG Coburg.

-- Anzeige --

Ist ein Gebrauchtwagen nicht unfallfrei, wie im Kaufvertrag versprochen, darf der Käufer das Fahrzeug zurückgeben. Das hat das Landgericht Coburg im Februar entschieden (LG-Az.: 41 O 555/13) und einer Kundin den Kaufpreis sowie ihre Auslagen für Arbeiten am streitgegenständlichen Auto zugesprochen.

Im konkreten Fall hatte die Klägerin bei dem beklagten Kfz-Handel einen gebrauchten Audi A4 für 6.500 Euro erworben. In dem Kaufvertrag war schriftlich eingefügt "unfallfrei". Weiterhin wurde formuliert, dass dem Verkäufer auf andere Weise Unfallschäden nicht bekannt seien. Einige Zeit nach dem Kauf erklärte die Käuferin unter Berufung auf einen Unfall des Autos den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte Rückabwicklung.

Die Klägerin behauptete, dass der gekaufte Audi einen massiven Unfallschaden erlitten hatte. Eine ordnungsgemäße Reparatur sei nicht erfolgt. Deswegen wollte sie ihren Kaufpreis in Höhe von 6.500 Euro zurück, sowie entgangene Zinsen und Ersatz für notwendige Reparaturen in Höhe von 1.150 Euro. Das Landgericht Coburg gab der Klage statt, denn lediglich bei geringfügig ausgebesserten Blechschäden und Schönheitsfehlern dürfe von Unfallfreiheit gesprochen werden. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass das Auto mindestens zwei Unfälle erlitten hatte.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Autoverkäuferin in bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hatte. Diese lag nicht vor. Deswegen bekam die Klägerin den Kaufpreis von 6.500 Euro sowie Zinsen hierauf zugesprochen. Auch die von der Klägerin vorgelegten Rechnungen über Arbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung oder Verbesserung des Audis bekam sie ersetzt. (asp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.