Die seit 4. Dezember gültige Winterreifenpflicht gilt nicht für Motorräder. Diese Auffassung vertritt zumindest der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM). Der geänderte §2, Abs. 3a der StVO sei aufgrund eines "Rechtsfehlers" auf motorisierte Zweiräder nicht anwendbar, heißt es in einer Verbandsmitteilung.
Grund: In dem besagten Absatz wird auf eine europäische Richtlinie (92/23/EWG) verwiesen, die nur für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern gilt. Motorradreifen würden in der Richtlinie 97/24 unter teilweisem Bezug auf die Richtlinie 92/61 behandelt. Beide Normen würden im neuen Paragrafen aber weder erwähnt noch über Verweise mit einbezogen.
Ohnehin gehe eine Winterreifenpflicht für Motorräder völlig an der Praxis vorbei: "Die wenigen mit einer M+S-Kennzeichnung angebotenen Winterreifen sind so gut wie alle für die Bereifung von Enduros und Geländemaschinen vorgesehen. Sie sind für eher leistungsschwächere Motorräder mit entsprechend geringer Tragkraft und stark eingeschränktem Geschwindigkeitsbereich konzipiert und werden nur in wenigen Größen produziert, welche nicht den gängigen und in größeren Stückzahlen verkauften und am Markt befindlichen Motorrädern entsprechen", so der BVDM.
Leider habe der Verband im Vorfeld des Verordnungsgebungsverfahrens keine Gelegenheit bekommen, diese Einwände vorzubringen. Daher strebe man nun durch Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium eine inhaltliche und offizielle Klarstellung "für eine Ausnahmeregelung für Motorräder wegen praktisch komplett fehlender Umsetzungsmöglichkeit" an. Bis dahin müssten sich winterfeste Biker wohl oder übel auf Diskussionen bei Verkehrskontrollen und letztlich wohl auch auf eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit einstellen, prognostiziert der Verband. (ng)