Seit dem 1. Januar ist die Abmeldung eines Fahrzeugs via Internet möglich, allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem Jahreswechsel neu oder wiederzugelassen werden. Sie erhalten neue Stempelplaketten auf dem Kennzeichen und einen Fahrzeugschein mit verdeckten Sicherheitscodes, die zur genauen Identifikation des Fahrzeugs dienen.
Bei jährlich rund neun Millionen Autos Abmeldungen können dadurch auf lange Sicht viele Besuche der Zulassungsbehörde vermieden werden. "Bei Fahrzeugflotten sowie bei Inzahlungnahmen und bei auf Autohäusern zugelassenen Fahrzeugen kann sich dieses System schnell etablieren", prognostiziert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in einer im November veröffentlichten Handlungsanweisung.
Um an dem Verfahren teilnehmen zu können, ist allerdings ein Personalausweis mit "eID-Funktion" notwendig. Nur damit ist ein elektronischer Identitätsnachweis möglich. Hierfür ist ein spezielles Kartenlesegerät und eine "AusweisApp" nötig. Damit können der Halter oder ein Verfügungsberechtigter (z. B. der Händler) einen Antrag auf Außerbetriebsetzung über das Portal der Zulassungsbehörde oder über das zentrale Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, stellen.
"Andere vereinfachte Verfahren für Großhändler bleiben mit den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden wie bisher bestehen", erklärte ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf Anfrage. Innerhalb der Planungen für die zweite Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung (Wiederzulassung dieser Fahrzeuge auf denselben Halter) würden weitergehende Lösungen entwickelt, hieß es.
Fahrzeug-Abmeldung via Internet
Bildergalerie- Muster des Online-Formulars zur Pkw-Abmeldung (206.1 KB, PDF)