Der Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) hat sowohl bei der HUK-Coburg als auch beim Schadenmanager Innovation Group erklärt, dass eine Signalisation zur Marke "Die Partnerwerkstatt" kein Zwang sein darf, sondern die Partnerwerkstatt darüber frei entscheiden dürfe, ob sie Werbetafeln, Fahnen und Stelen aufstellt.
Als die HUK-Coburg im Februar dieses Jahres ihr Konzept zur Marke "Die Partnerwerkstatt" vorstellte, wurde zur Auflage gemacht, sich nach außen hin als HUK-Partnerwerkstatt zu zeigen. "Dagegen ist der BVdP vorgegangen", erklärt Geschäftsführer Robert Paintinger. "Wir haben in Coburg hervorgehoben, dass es in der Entscheidung eines jeden Unternehmens liegen muss, welche Art der Signalisation er für seinen Betrieb nutzen möchte."
Der BVdP drängt darauf, dass die Betriebe einen entsprechenden Spielraum bekommen. Die Verantwortlichen der HUK sollen mit den Betrieben eine gemeinsame Lösung finden. "Der Ausübung von Zwang setzen wir uns entgegen", so Paintinger. Ursprünglich hatte auch der Schadenmanager Innovation Group von seinen Versicherern gefordert, eine entsprechende Signalisierung vorzunehmen. Paintinger: "Nach Gesprächen mit der Geschäftsführung in Stuttgart, wurde uns bestätigt, dass Innovation Group die Freiwilligkeit absolut unterstreicht." Dort wird aber auch betont: "Fakt ist nach wie vor: Wenn es eine Signalisation für die HUK gibt, dann auch für die Partner der Innovation Group."
Der Verband hat die Betriebe aufgefordert, Abweichungen von der BVdP-Forderung direkt zu melden. "Wir werden sehr genau darauf achten, dass kein Betrieb unter Druck gesetzt und die Entscheidung der Betriebsinhaber von den Steuerern respektiert wird", unterstreicht der BVdP-Geschäftsführer. Darüber hinaus ist der Verband der Meinung, dass die zusätzlich geforderten Werbemaßnahmen finanziell ausgeglichen werden müssen. Grundsätzlich müsse aber jeder Unternehmer selbst entscheiden, ob er das Spiel des "Schilderwaldes" mitspiele oder nicht. (asp)
Schuckert