Ein zwei Jahre altes Auto ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg kein Neuwagen, auch wenn es noch nie zugelassen war und in einem Autohaus stand (Az.: 15 U 71/06). Ein Osnabrücker Autohaus müsse daher den Kaufpreis an eine Kundin zurückzahlen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Bei dem im August 2003 erstmals zugelassenen Auto hatte sich im Nachhinein herausgestellt, dass der Wagen bereits im September 2001 produziert worden war. Eine 23 Monate lange Standzeit zwischen Produktion und Verkauf führe auch bei einem Neufahrzeug zu einem Alterungsprozess, urteilte das Gericht. (dpa)
Zwei Jahre altes Auto ist kein Neuwagen
OLG Oldenburg: Standzeit führt auch bei einem Neufahrzeug zu einem Alterungsprozess