Seit Einführung der Abgasuntersuchung (AU) am 1. Dezember 1993 wurden mehr als 430 Millionen Abgasuntersuchungen in berechtigten Untersuchungsstellen durchgeführt. Damit wurden durchschnittlich jährlich 21,45 Millionen Fahrzeuge geprüft. Neben den bestandenen AU werden Mängel erfasst und in eine Statistik eingepflegt. Ein Rückblick.
Mit der AU, die aus der Abgassonderuntersuchung (ASU) hervorgegangen ist, konnten 1993 erstmals Fahrzeuge sowohl mit geregeltem als auch ungeregeltem Katalysator und Dieselfahrzeuge in die Untersuchung miteinbezogen werden. Obwohl die Bahn frei war, alle Fahrzeuge umfangreich zu testen, mussten zunächst die Diagnosegeräte technisch nachziehen. Für eine aussagekräftige Mängelstatistik war hier noch wenig Platz. Zwar war ein Prüfprotokoll vorgeschrieben und die Werkstätten mussten protokollieren, wie viele AU-Plaketten sie vergeben haben, jedoch wurde hier – wenn überhaupt – nur punktuell erfasst, welche Mängel an welchen Fahrzeugtypen auftraten. Die erste größere Mängelstatistik wurde daher kurz nach der Einführung der AU vom Kfz-Gewerbe (ZDK) im Jahr 1994 durchgeführt. In etwa 900 Untersuchungsstätten wurden hierzu vom 31. Oktober bis zum 11. November 40.000 AU ausgewertet. Die Gruppe der Fahrzeuge mit ungeregeltem Kat, etwas 6.000 Fahrzeuge, fiel damals noch besonders negativ auf. Jedes dritte Fahrzeug bestand wegen der Sichtprüfung oder wegen falscher Einstellung der Gemischaufbereitung (CO-Gehalt) die AU nicht. Auch bei den Dieselfahrzeugen sah es ähnlich aus. Von den 8.000 untersuchten Fahrzeugen scheiterte ein Viertel an der AU. Festgestellte Mängel bei der Sichtprüfung (ca. 25 Prozent), Überschreiten des zulässigen Trübungswertes (ca. 25 Prozent) und Einstellfehler bei der Leerlauf- und/oder Abregeldrehzahl waren hier die häufigsten Ursachen. Bei den G-Kat-Fahrzeugen (23.000) fielen 16,6 Prozent durch die AU. Meist führte die Sichtprüfung zum Nichtbestehen der AU (10, 2 Prozent). Wegen zu hohem CO-Gehalt bei Leerlauf bzw. erhöhter Drehzahl fielen nur 6, 4 Prozent durch.
„Die stichprobenartigen Überprüfungen der Mängel in dieser Zeit haben damals nur wenige Zehntausend Fahrzeuge betroffen, die bei den Prüforganisationen beziehungsweise in den Werkstätten zur AU vorgeführt wurden“, erinnert sich Hans-Walter Kaumanns, zuständig beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) für Technik, Sicherheit, Umwelt. „Für eine aussagekräftige Statistik war diese Datenbasis jedoch zu gering.“ Auch die Zahl der damals vergebenen Plaketten muss mit Vorsicht behandelt werden, denn in den 90er Jahren waren noch viele Fahrzeuge mit ASU-Status auf bundesdeutschen Straßen unterwegs. Diese mussten jährlich zur ASU, während Fahrzeuge mit AU alle zwei Jahre im Rahmen der HU zum Abgastest müssen.
Zweite AU-Stichprobe im Jahr 1997
Zwischen 15. und 26 September 1997 wurde die Erhebung wiederholt. Diesmal wurden 1.500 Untersuchungsstellen miteinbezogen und rund 38.000 AU-Ergebnisse ausgewertet. Bei der wichtigen Gruppe der G-Kat-Fahrzeuge schafften damals lediglich 77, 6 Prozent die AU auf Anhieb. 17,1 Prozent scheiterten an der Sichtprüfung, hatten Fehler im Abgasverhalten und/oder Regelkreisfunktion. 5, 3 Prozent erhielten die AU jedoch nach leichten Einstellarbeiten. Bei den 10.500 Diesel-Pkw haben damals lediglich 61,1 Prozent die AU ohne Beanstandung erhalten. 20, 3 Prozent erhielten die AU nach Korrektur von Leerlauf und/oder Abregeldrehzahl. 18,1 Prozent mussten wegen Mängel bei der Sichtprüfung oder zu hohen Rauchgastrübungswerten erst in Stand gesetzt werden.
Die erneute Untersuchung zeigte statistisch bereinigt, keine wesentliche Verbesserung zum vorangegangenen Ergebnis. Der ehemalige Bundesminister für Verkehr Matthias Wissmann, nahm dies jedoch zum Anlass, auf die Notwendigkeit der AU nochmals hinzuweisen. Es dauerte jedoch bis zum Jahr 2003, bis aussagekräftige Zahlen erhoben wurden.
Vorausgegangen war die 34. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.12.2001. Mit ihr wurde die AU-Verordnung aus dem Jahr 1992 aktualisiert bzw. fortgeschrieben. Rechtskräftig für alle AU-Werkstätten wurde sie am 01.07.2002. Ab diesem Zeitpunkt musste jetzt unter anderem ein „QS-System“ geführt werden, das qualitätssichernde Maßnahmen festlegt und dokumentiert. Auf seiner Grundlage wurde es nun möglich, dass auch im Kfz-Gewerbe Mängelstatistiken – für die AU und die SP – erstellt werden können, die für das Jahr 2003 erstmals vorliegen. Zu einer Erweiterung der Statistik-Pflicht kam es schließlich noch ab dem 01.04.2006, als auch anerkannte AUK-Betriebe jetzt die Statistik für Motorräder führen mussten.
Zum 01.07.2012 trat schließlich noch die 47. Änderungsverordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zur StVZO in Kraft. Mit ihr wurden die qualitätssichernden Maßnahmen innerhalb der Wirkkette – AU-/AUK-Betrieb, Kfz-Innung, Landesverband, Bundesinnungsverband – erweitert. Neben den AU-/AUK-Betrieben sind jetzt auch die anerkennenden Kfz-Innungen und die Landesverbände verpflichtet, auf der Grundlage der durch die Kfz-Betriebe erhobenen AU-Mängelstatistiken jährlich eine Statistik zu erarbeiten. In dieser Statistik sind alle durchgeführten AU/AUK und die dabei festgestellten Mängel pro anerkanntem AU-/AUK-Betrieb mit jeweils zugehörigen AU-Kontrollnummern zusammengefasst. Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) beziehungsweise die Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) wiederum stellt alljährlich auf Grundlage dieses Materials schließlich eine Gesamtübersicht (-statistik) der festgestellten AU-/AUK-Mängel auf, die dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie den zuständigen obersten Landesbehörden zur Verfügung gestellt wird.
Damit die AU-/AUK-Betriebe die vorgeschriebene Dokumentation der qualitätssichernden Maßnahmen möglichst ohne Fehler erstellen können, hat der ZDK das „Handbuch zur Qualitätssicherung bei der AU-Durchführung“ (QS-Handbuch) herausgegeben. Hierauf baut auch das EDV-Programm „AU Plus“ und das „AU Plus-Importmodul“ auf. Nach wie vor besteht damit die Möglichkeit, die Mängelstatistik auch handschriftlich oder per EDV zu erstellen.
70 Prozent aller AU in Werkstätten
Die statistische Erfassung der AU-/AUK-Mängel umfasst alle Mängel, die dem Ist-Zustand des Fahrzeugs im Straßenverkehr entsprechen. Aus diesem Grund werden auch solche Mängel, die während eines Werkstattaufenthaltes ermittelt und im Kundenauftrag vor der AU-/AUK-Durchführung behoben wurden, erfasst und auf dem AU-Nachweis festgehalten. Die Erfassung der Mängel erfolgt, getrennt nach den verschiedenen Prüfverfahren, dabei im monatlichen Turnus von den jeweiligen AU-/AUK-Beauftragten.
Der Anteil der Abgasuntersuchungen – durchgeführt durch AU-Werkstätten – liegt seit Jahren bei ca. 70 Prozent. Von den technischen Prüfstellen beziehungsweise Überwachungsorganisationen werden ca. 30 Prozent durchgeführt. Die durchschnittliche Mängelquote – bezogen auf alle Fahrzeugkategorien – über die letzten neun Jahre liegt nach Auskunft des Kfz-Gewerbes bei ca. 9 Prozent.
Die Mängelstatistiken haben gezeigt, dass die amtlichen Untersuchungen/Prüfungen im Kfz-Gewerbe einen wesentlichen Anteil zur Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz darstellen. Seit dem Jahr 1993 wurden knapp 39 Millionen Fahrzeuge (Otto und Diesel) mit abgasrelevanten Mängeln wieder auf ihr ursprüngliches Emissionsniveau zurückgeführt. Die unnötigen Zusatzemissionen dieser Fahrzeuge blieben der Umwelt dank der AU erspart.
Marcel Schoch
- Ausgabe 11/2013 Seite 26 (4.0 MB, PDF)