-- Anzeige --

Wartungs- und Reparaturinformationen: Fahrzeughersteller dürfen Gebühren erheben

23.02.2023 14:41 Uhr | Lesezeit: 3 min
Fahrzeughersteller dürfen für die Bereitstellung des Zugangs zu Wartungs- und Reparaturinformationen Geld verlangen, urteilte das Landgericht Köln.
© Foto: Thomas Jansa - Fotolia

Zwei Verbände wollten per Klage erreichen, dass Fahrzeughersteller Publishern den Zugang zu Wartungs- und Reparaturinformationen möglichst günstig zur Verfügung stellen. Das Landgericht Köln lehnte diese Forderung jetzt ab.

-- Anzeige --

Fahrzeughersteller dürfen für die Bereitstellung des Zugangs zu Wartungs- und Reparaturinformationen (RMI - Repair & Maintenance Information) an unabhängige Wirtschaftsakteure Gebühren erheben, die eine niedrige Einheitsgebühr oder eine bloß kostendeckende Gebühr übersteigen. Das entschied das Landgericht Köln am Donnerstag und wies damit eine Klage der European Independent Automotive Data Publishers Association (ADPA) und des Gesamtverbandes Autoteile-Handel e. V. (GVA) gegen die Autohersteller Peugeot SA und PSA Automobiles SA vollumfänglich ab, berichtet die Rechtsanwaltskanzlei Noerr.

Da die Zugangsansprüche zu RMI aus der Typgenehmigungs-Verordnung (EU) 2018/858 erwachsen, insoweit aber Zweifel an der Auslegung bestanden, legte das Landgericht Köln die Sache zunächst dem EuGH vor. Der EuGH urteilte am 27. Oktober 2022, dass Fahrzeughersteller mit den von ihnen erstellten Reparatur- und Wartungsinformationen RMI Geld verdienen dürfen (wir berichteten).

Das Verfahren vor dem Landgericht Köln betraf Grundsatzfragen für die Kfz-Industrie. RMI sind für die Reparatur und Wartung moderner, komplexer Kraftfahrzeuge von entscheidender Bedeutung. Die Verbände wollten erreichen, dass eine spezielle Gruppe unabhängiger Wirtschaftsakteure (Publisher), die ihrerseits die von den Fahrzeugherstellern kostenintensiv erstellten RMI in großem Umfang weitervermarkten, möglichst günstig erhalten – zum Nachteil aller Fahrzeughersteller. Die damit einhergehende drohende, vollständige Entwertung der von den Fahrzeugherstellern geschaffenen RMI konnte verhindert werden, so die Kanzlei.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Klage

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.