Früher war es deutlich schwieriger, ein gepflegtes und originales altes Automobil als so genannten Oldtimer anerkennen zu lassen. Bis Februar 2007 musste hierfür sogar eine besondere Betriebserlaubnis beantragt werden. Das änderte sich am 1. März 2007 mit dem Inkrafttreten der Paragrafen 9, Absatz 1, und 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Seither genügt für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens (H-Kennzeichen) das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers (aaSoP) oder eines Prüfingenieurs einer Überwachungsorganisation (PI), und zwar nach Paragraf 23 StVZO. Neben dem Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit des Automobils, versteht sich. Diese nunmehr vier Jahre zurück liegende Neuregelung erforderte die Neuformulierung der Begutachtungsrichtlinie. Sie wurde Anfang April veröffentlicht. Der Deregulierung von 2007 soll nun eine Verwaltungsvereinfachung folgen, denn "die Struktur des Gutachtens ist übersichtlicher und einfacher gestaltet worden", wie man beim Bundesverkehrsministerium betont. Was wurde konkret geändert? Nichts Wesentliches, denn der bisherige Bewertungsmaßstab sollte unverändert bleiben. O-Ton Verkehrsministerium: "Weiterhin gilt: Neben der Originalität sind ein guter Pflege- und Erhaltungszustand in Abgrenzung von 'normalen alten' Fahrzeugen einzuhalten." Neu ist - Stichwort Vereinfachung - der Entfall der Bewertungsskala. "Eine Werteskala ist für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens unerheblich", sagt das Ministerium. Weiter: "Das positiv abgeschlossene Gutachten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend." Die Neuformulierung der Begutachtungsrichtlinie wird am 1. November 2011 in Kraft treten, zugleich werden die bisherige Richtlinie von 1997 und der mit ihr in Zusammenhang stehende Anforderungskatalog aufgehoben. Zuvor haben die zuständigen Prüforganisationen auf Anweisung des Bundesverkehrsministeriums eine abgestimmte Arbeitsanweisung zu erstellen. Die Mai-Ausgabe von asp Auto Service Praxis wird einen Auszug aus dem Verkehrsblatt enthalten, in dem die neue Richtlinie für die Begutachtung von Fahrzeugen als Oldtimer und das Muster für das Gutachten nach Paragraf 23 StVZO in vollem Wortlaut abgedruckt sind. (pd)
H-Kennzeichen-Richtlinie: Vereinfachtes Gutachten ab November

Im Rahmen der Neuformulierung der Begutachtungsrichtlinie entfiel die Bewertungsskala. Ab 1. November ist das positiv abgeschlossene Gutachten für die Zulassungsbehörde ausreichend.