Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wegen des Abgasskandals bei Dieselfahrzeugen Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingereicht. Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig wolle die Organisation die Flensburger Behörde dazu verpflichten, die Typzulassung für ein Modell des Opel Insignia zurückzunehmen, teilte ein Gerichtssprecher mit (Az.: 6 A 267/16).
Auch Opel war wie VW in Tests mit zu hohen Abgaswerten aufgefallen. Das Unternehmen bestritt aber, die Motorensoftware illegal manipuliert zu haben. Das KBA äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Thema.
Mit der Klage, über die zuvor der Hessische Rundfunk berichtet hatte, könnte nun erstmals ein deutsches Gericht über die Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselautos entscheiden. Ein Urteil hierzu wäre ein Signal für bundesweit Millionen Autobesitzer. Experten machen die Abschaltungen dafür verantwortlich, dass viele Wagen auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, auf der Straße aber viel mehr Schadstoffe ausstoßen. Sollten sie verboten sein, müsste der jeweilige Hersteller nachbessern. Andernfalls droht der Entzug der Typzulassung.
DUH-Chef Jürgen Resch stützt sich unter anderem auf ein neues Gutachten über Abschalteinrichtungen für den VW-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin widerspricht der Darmstädter Umweltjurist Martin Führ dem Bundesverkehrsministerium, wonach Abschaltungen aus Gründen des Motorschutzes unter bestimmten Umständen bislang legal sein können. Führ schreibt: Der "flächendeckende Einsatz von Abschalteinrichtungen" spreche "dafür, dass hier eine fortdauernde und schwerwiegende Missachtung des Rechts stattgefunden hat". Das Ministerium war zunächst nicht auf eine Stellungnahme zu erreichen.
"Beide – Antragsteller und KBA – handeln unter Verstoß gegen rechtliche Anforderungen", heißt es in Führs Stellungnahme weiter, aus der auch das ZDF-Magazin "Frontal 21» zitiert hatte. Eine dennoch erteilte Typgenehmigung für ein Auto mit Abschalteinrichtung "ist von Anfang an rechtswidrig". Führ empfiehlt neben der Untersuchung von Einzelfällen wie sie das Schleswiger Gericht vornehmen könnte auch strafrechtliche Prüfungen auf Verstöße gegen Umweltstrafrecht. (dpa)