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ADAC-Test: Streit um Aussagen zu älteren Neureifen

24.10.2008 16:59 Uhr
ADAC-Test: Streit um Aussagen zu älteren Neureifen
Neureifen kommen häufig nicht umgehend in den Verkauf, sondern werden bei Herstellern oder Handel gelagert. Teilweise mehrere Jahre. Laut ADAC kann sich dies negativ auswirken.
© Foto: ddp-Archiv, Michael Urban

Einer Untersuchung des ADAC zufolge verschlechtert sich die Qualität von Neureifen nach mehrjähriger Lagerung. Der Bundesverband Reifenhandel kritisierte die Testergebnisse und verwies auf die rechtsverbindlichen Aussagen der Hersteller.

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Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) hat eine Untersuchung des ADAC zur Qualität von älteren Neureifen kritisiert. Darunter sind Pneus zu verstehen, die bei den Herstellern oder im Reifenhandel gelagert werden. Der Zeitraum zwischen Produktion und Verkauf an den Endkunden kann mehrere Jahre umfassen. Wie der Automobilklub am Donnerstag mitteilte, kann sich dabei trotz richtiger Lagerung deren Leistungsfähigkeit verringern. Dies habe eine eigene Untersuchung von je fünf Sommer- und Winterreifen von sieben Herstellern ergeben. Dabei verglichen die Tester Reifen aus der Fertigung von 2007 mit technisch identischen Reifen aus dem Jahr 2004. Speziell im Schnee sei die Traktion der älteren Reifen dem ADAC zufolge beeinträchtigt gewesen. Auch bei den Nässebremsungen gebe es Unterschiede: Vier Reifensätze zeigten kaum Abweichungen, bei den übrigen verlängerte sich der Bremsweg jedoch um bis zu 16 Prozent. Nach Ansicht des BRV ist dieser Test jedoch weder repräsentativ noch mit den rechtsverbindlichen Aussagen der Hersteller vereinbar. Danach gelte ein Reifen bei fachgerechter Lagerung bis zu einem Alter von drei Jahren als fabrikneu und bis zu fünf Jahren als neu. Der Verkauf und die Montage seien demnach technisch unbedenklich. Dennoch sollten die Servicekräfte Käufer auf das Reifenalter hinweisen, rät der Verband. Der ADAC hingegen möchte Endkunden darauf aufmerksam machen, dass beim Kauf länger gelagerter Neureifen mit messbaren qualitativen Nachteilen zu rechnen sei. Ein Hamburger Gericht habe sich diese Sichtweise in einer Entscheidung von 2007 (Az.: 5 C 99/06) ebenfalls zu Eigen gemacht und bei einem Neuwagenkauf drei Jahre alte Reifen als Sachmangel eingestuft. (msh)

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