Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat der Karlsruher GTS Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen mbH Co. KG, einem Anbieter für hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen, mit Bescheid vom 28. Januar 2020 die Anerkennung entzogen. Seitdem ist es ihr nicht mehr erlaubt, als Überwachungsorganisation zur Durchführung von Untersuchungen nach Anlage VIIIb zur Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Gebiet des Bundeslandes tätig zu sein.
Das bedeutet: Die GTS darf in Baden-Württemberg keine Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Abnahmen nach Paragraph 29 Absatz 1 StVZO mehr durchführen und keine entsprechenden Prüfbescheinigungen ausstellen oder Prüfplaketten erteilen. "Sollte dies trotz der Untersagung gleichwohl geschehen, wären die betreffenden Bescheinigungen unwirksam und die Untersuchungen müssten bei einer anerkannten Überwachungsorganisation wiederholt werden", teilt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit.
Vorausgegangen war ein Anhörungsverfahren. Die GTS hat die Möglichkeit, gegen den Widerruf ihrer Anerkennung zu klagen. Der Entzug der Erlaubnis wurde jedoch mit Sofortvollzug angeordnet. Bis eine Entscheidung des Gerichts hierzu ergeht, habe die GTS diese hoheitliche Tätigkeit für das Land einzustellen, hieß es.
Die GTS verfügt nach Erkenntnissen des Landesverkehrsministeriums über zwei Prüfstellen sowie rund 100 Prüfstützpunkte und -plätze in Baden-Württemberg. Außerdem seien zuletzt zwölf Prüfingenieure für die Überwachungsorganisation tätig gewesen. In der Vergangenheit hatte die GTS für Schlagzeilen gesorgt: Mehrere selbstständige Prüfingenieure, die für die Überwachungsorganisation tätig gewesen sind, wurden verurteilt – sie sollen Plaketten zu Unrecht vergeben haben. (AH)