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Bayern: Reifenwechsel aus sicherheitsrelevanten Gründen erlaubt

02.04.2020 15:07 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bayern: Reifenwechsel aus sicherheitsrelevanten Gründen erlaubt
In Bayern dürfen aus sicherheitsrelevanten Gründen Reifen weiter gewechselt werden.
© Foto: industrieblick / stock.adobe.com

Nachdem am Mittwoch gemeldet wurde, dass in Bayern Reifenwechsel von den Ausgangsbeschränkungen betroffen und damit untersagt sind, gibt es nun eine Nachbesserung. Demnach stellen sicherheitsrelevante Gründe eine Ausnahme dar.

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Aufgrund der strikteren Ausgangsbeschränkungen sei es in Bayern derzeit gar nicht erlaubt, wegen eines Reifenwechsels in die Autowerkstatt zu fahren – dies wurde am Mittwoch auf Grundlage einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa berichtet. Darin hatte das bayerische Gesundheitsministerium die Aussage bestätigt. Doch schon am Donnerstag gestaltet sich die Lage etwas anders. Denn in den FAQs des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration steht: "Ein Reifenwechsel sollte nur aus sicherheitsrelevanten Gründen (z. B. abgefahrene Reifen) stattfinden."

Weiter heißt es, dass das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt grundsätzlich ein triftiger Grund sei, die Wohnung verlassen zu können. "Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden." Wo möglich, sei ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Von reinen Schönheitsreparaturen sollte abgesehen werden.

Auch das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg hat indes reagiert und der Agenturmeldung widersprochen, wonach es in diesem Frühjahr Probleme beim Reifenwechsel geben könnte. "Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. In Baden-Württemberg sind alle Kfz-Werkstätten geöffnet, weil sie von der Landesregierung als so systemrelevant wie Lebensmittelgeschäfte eingestuft worden sind. Nur die Nachfrage nach Terminen könnte noch etwas größer sein", erklärt Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg.

Beuß rät, "den Frühjahrsreifenwechsel, aber auch alle Werkstatt-Termine, bei Bedarf gerne auch zusammen mit den HU-Terminen, wie gewohnt zu vereinbaren". Es gebe durch Hygienemaßnahmen keine Ansteckungsgefahr, es gebe geringe Wartezeiten und einen wichtigen Grund, jetzt nicht von der üblichen Vorgehensweise abzuweichen. "Jeder Auftrag sichert Arbeitsplätze, denn die Werkstätten sind gerade das wirtschaftliche Rückgrat der Kfz-Betriebe", so der Hauptgeschäftsführer. (ah)

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KOMMENTARE


Wenzel Manfred

06.04.2020 - 16:08 Uhr

Seit heute dem 06.05.20 ist der Text geändert und es dürfen doch wieder Reifen umgesteckt werden. Quelle: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Von reinen Schönheitsreparaturen sollte abgesehen werden. Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ist erlaubt. Halten Sie bitte den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen und die allgemeinen Hygieneregeln ein.


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