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Forderung nach Verbrennerausstieg: BMW verweist auf Gesetzgeber

20.09.2021 11:08 Uhr | Lesezeit: 2 min
Forderung nach Verbrennerausstieg: BMW verweist auf Gesetzgeber
BMW weist den behaupteten Unterlassungsanspruch der DUH nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zurück.
© Foto: BMW AG

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will Autohersteller über Unterlassungserklärungen dazu bringen, ab 2030 keine Verbrenner mehr zu verkaufen. Das lässt sich BMW nicht gefallen.

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BMW weist die Forderung der Deutschen Umwelthilfe zurück, ab 2030 weltweit kein Auto mit Benzin- oder Dieselmotor mehr zu verkaufen. Der Verein hatte von BMW eine Unterlassungserklärung bis spätestens Montag gefordert und mit einer Klage gedroht. Der Münchner Autobauer schreibt nun in seinem Antwortbrief, über den Weg zur Erreichung der Klimaziele entschieden die demokratisch legitimierten Parlamente. Der Gesetzgeber wäge alle betroffenen gesellschaftlichen Belange ab. Ein Rechtsstreit zwischen zwei privaten Parteien könne diesen demokratischen Prozess nicht ersetzen.

Deshalb weise BMW den behaupteten Unterlassungsanspruch der DUH zurück, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur in Auszügen vorliegt. Ein BMW-Sprecher wollte dies nicht kommentieren. Als Beitrag zur Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad will BMW den CO2-Ausstoß seiner Autos von den Rohstoffen über die Produktion bis zum Ende der Nutzung bis 2030 um 40 Prozent verringern.

Die DUH und Greenpeace hatten Mercedes-Benz und dem VW-Konzern gleiche Unterlassungsforderungen zugeschickt. Der Energiekonzern Wintershall Dea soll sich gegenüber der DUH verpflichten, ab 2026 kein Öl- oder Gasfeld mehr zu erschließen.

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