Etwa 100.000 Fahrzeugkennzeichen verschwinden nach Angaben des Autoclubs ACE jährlich deutschlandweit. Häufig stehlen Tank- und TÜV-Betrüger die Nummernschilder.
Ist der Spritpreis wie in diesem Sommer hoch, verlockt das Kriminelle zum Kraftstoffdiebstahl an der Tankstelle. Die Diebe nutzen dabei gern ein fremdes Nummernschild, damit die Polizei sie auf den Aufnahmen der Überwachungskameras nicht identifizieren kann. Nach Angaben des Clubs ist auch der TÜV-Betrug weit verbreitet. Dazu wird die fremde Prüfplakette abgelöst und auf das Nummernschild eines Fahrzeugs gesetzt, das so nicht durch die Hauptuntersuchung gekommen wäre.
Die gängigen Plastikhalterungen, in die die Nummernschilder häufig gesteckt werden, aufzubrechen ist eine Sache von Sekunden. Sicherer ist es, das Kennzeichen fest mit der Karosserie zu verschrauben, so ist es beispielsweise in Frankreich und Italien üblich.
Polizei umgehend informieren
Ist das Nummernschild weg, geht man sofort zur Polizei – ohne Auto allerdings, denn das Fahren ohne amtliches Kennzeichen ist verboten. Es ist wichtig den Beamten den Verlust unverzüglich zu melden, um zu verhindern, dass einem mit dem gestohlenen Kennzeichen begangene Straftaten angelastet werden. Geschädigte sollten zudem Anzeige erstatten.
Auf der Kfz-Zulassungsstelle wird das alte Nummernschild gesperrt und ein neues ausgestellt. Mitzubringen sind, neben der Diebstahlsanzeige der Polizei, ein Ausweisdokument, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie die Original-Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung. Ist ein zweites Kennzeichen vorhanden, sollte man auch dieses vorlegen. Die Versicherung muss man ebenfalls über den Verlust informieren.
Neben der Lauferei für die Behördengänge kostet der Diebstahl des Kfz-Kennzeichens Geld: bis zu 35 Euro Verwaltungsgebühren, rund 25 Euro für das Prägen neuer Kennzeichen und 35 Euro für den Austausch alter Fahrzeugpapiere. Das bisherige Kennzeichen ist ab diesem Zeitpunkt für zehn Jahre zur Fahndung ausgeschrieben. Wird der Dieb gefasst, nachdem man Anzeige erstattet hat, muss er die Kosten übernehmen. Deshalb: Belege unbedingt aufbewahren.
Wer sich beim Verlust des Kennzeichens im Ausland befindet, muss darüber hinaus die Heimreise ohne Auto sowie den Transport des Fahrzeugs organisieren und bezahlen. Denn die Weiterfahrt ohne Kennzeichen ist strikt verboten und ein neues Kennzeichen kann nur bei der Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters ausgestellt werden. (SP-X)