Hinsichtlich der Regelungen für Diesel-Fahrverbote gibt es nun Fortschritte. Die Bundesregierung hat sich auf eine gemeinsame Linie verständigt. Wie das Presseamt am Dienstag mitteilte, steht die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am Donnerstag auf der Tagesordnung der Ministerinnen und Minister. Eigentlich war dies schon für die vergangene Woche geplant, Umwelt- und Verkehrsministerium hatten aber um Details zu Fahrverbotsausnahmen für Berufsfahrzeuge gestritten. Die Gesetzesänderung soll Rechtssicherheit schaffen, wenn Kommunen ein Fahrverbot für ältere Dieselautos einführen, um die Luftverschmutzung zu senken.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich Anfang Oktober darauf geeinigt, in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote für "in der Regel" nicht verhältnismäßig zu erklären, weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Allerdings könnten Kommunen weiter frei entscheiden.
Euro 4 und 5 unter gewissen Voraussetzungen von Fahrverboten ausnehmen
Zudem sollte über die Änderung des Gesetzes festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen - etwa wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß.
Meist fast das Bundeskabinett seine Beschlüsse mittwochs. In dieser Woche ziehen die Mitglieder sich an dem Tag zu einer zweitägigen Klausurtagung zum Thema Digitalisierung nach Potsdam zurück. (dpa)