-- Anzeige --

Regelungen zu Diesel-Fahrverboten: Bundesregierung ist sich einig

14.11.2018 09:00 Uhr
Regelungen zu Diesel-Fahrverboten: Bundesregierung ist sich einig
Nach langem Hin und Her hat sich die Bundesregierung auf Regelungen für Diesel-Fahrverbote geeinigt.
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat sich auf Regelungen für Diesel-Fahrverbote geeinigt und will sie in dieser Woche im Kabinett auf den Weg bringen.

-- Anzeige --

Hinsichtlich der Regelungen für Diesel-Fahrverbote gibt es nun Fortschritte. Die Bundesregierung hat sich auf eine gemeinsame Linie verständigt. Wie das Presseamt am Dienstag mitteilte, steht die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am Donnerstag auf der Tagesordnung der Ministerinnen und Minister. Eigentlich war dies schon für die vergangene Woche geplant, Umwelt- und Verkehrsministerium hatten aber um Details zu Fahrverbotsausnahmen für Berufsfahrzeuge gestritten. Die Gesetzesänderung soll Rechtssicherheit schaffen, wenn Kommunen ein Fahrverbot für ältere Dieselautos einführen, um die Luftverschmutzung zu senken.

Die schwarz-rote Koalition hatte sich Anfang Oktober darauf geeinigt, in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote für "in der Regel" nicht verhältnismäßig zu erklären, weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Allerdings könnten Kommunen weiter frei entscheiden.

Euro 4 und 5 unter gewissen Voraussetzungen von Fahrverboten ausnehmen

Zudem sollte über die Änderung des Gesetzes festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen - etwa wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß.

Meist fast das Bundeskabinett seine Beschlüsse mittwochs. In dieser Woche ziehen die Mitglieder sich an dem Tag zu einer zweitägigen Klausurtagung zum Thema Digitalisierung nach Potsdam zurück. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Fahrverbot

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.