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Urteil: Diesel-Fahrverbote auch in Köln und Bonn

08.11.2018 12:06 Uhr
Urteil: Diesel-Fahrverbote auch in Köln und Bonn
Nun gibt es auch Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn.
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Seit Jahren schon reißen Köln und Bonn EU-Grenzwerte bei der Luftverschmutzung. Das muss ein Ende haben, findet nun ein Gericht. Vor allem Dieselfahrer in der Domstadt sind betroffen.

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Wegen hoher Luftverschmutzung muss die Millionenstadt Köln im kommenden Jahr ältere Autos aus dem Großteil ihres Stadtgebiets verbannen. In Bonn sind zudem zwei zentrale Hauptverkehrsstraßen betroffen. Das Kölner Verwaltungsgericht entschied am Donnerstag, dass die Domstadt ab April 2019 Dieselautos der Abgasklasse 4 oder schlechter sowie Benziner der Klassen 1 oder 2 aus der Innenstadt und anderen Stadtteilen ausschließen muss. Ab September sind auch Fahrer von Euro-5-Dieseln betroffen.

Ein Hintertürchen gibt es aber noch: Sollten die in der Stadt seit Jahren sehr hohen Schadstoffwerte plötzlich doch noch deutlich sinken, könnte man nach Auffassung des Richters auf die Maßnahmen verzichten. Zugleich machte das Gericht aber deutlich, dass das Theorie sei und so schnell ohne Fahrverbote nicht passieren werde.

In Bonn fallen die vom Gericht verfügten Maßnahmen weniger hart aus - hier handelt es sich um Fahrverbote für zwei zentral gelegene Strecken und nicht für eine ganze Zone. Auf der für Pendler wichtigen Reuterstraße sind ab April Diesel der Klasse Euro 5 oder schlechter ausgeschlossen sowie Benziner Euro 1 bis 2. Eine andere Einschränkung gilt noch für die Straße Belderberg.

"Harter Schlag gegen Bevölkerung und Wirtschaftsstandort"

Der zuständige Kölner Regierungsbezirk kündigte an, in Berufung zu gehen. Regierungspräsidentin Gisela Walsken war tief enttäuscht und gab sich unverdrossen. "Wir werden weiterhin an dem Ziel arbeiten, die Fahrverbote zu vermeiden", erklärte sie. Der Bonner Oberbürgermeister Ashok Sridharan (CDU) sagte, das Urteil sei "ein harter Schlag für die Bevölkerung und den Wirtschaftsstandort".

Der Chef der Deutschen Umwelthilfe, (DUH) Jürgen Resch, zeigte sich hingegen sehr zufrieden mit der Entscheidung. "Wir freuen uns sehr über die klaren Worte, die das Gericht gefunden hat", sagte er. "Da muss Köln jetzt mal nicht mit kölscher, sondern mit preußischer Geschwindigkeit arbeiten." Die für Köln angeordneten Maßnahmen seien vergleichsweise weitgehend. "Wir haben in Köln aber auch besonders hohe Werte."

Köln hatte den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten - statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm. In Bonn lag der Wert laut Landesumweltamt bei bis zu 47 Mikrogramm.

"Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen"

Bei der Verhandlung am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Michael Huschens früh klar, dass er den Grad der Luftverschmutzung für inakzeptabel hält. Schon seit 2010 gälten die EU-Grenzwerte und würden seither gerissen - "das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen", sagte er. Und je länger es im Brunnen liege, desto härtere Maßnahmen müssten ergriffen werden. Dabei verwies Huschens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, das Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatte.

Vertreter der zuständigen Bezirksregierung hatten vor Gericht betont, dass in Köln geplante Maßnahmen wie eine bessere Ampelführung oder Baumaßnahmen Früchte tragen und den Schadstoffgehalt senken würden. Im Gegensatz zur Domstadt liegt für Bonn schon ein neuer Luftreinhalteplan vor. Dieser sieht einen besseren Nahverkehr sowie ein verbilligtes Jahresticket für Busse und Bahnen für Neukunden vor.

Der Richter hielt den Kurs der Behörde zur Luftqualität in diesen beiden Städten aber für zu lasch. Nach den Wortmeldungen der Behördenvertreter sagte er: "Sie haben sehr oft das Futur gebraucht: 'werden', 'wird', 'ist zu erwarten'." Es gehe aber um die Gegenwart und realistische, schnell wirkungsvolle Maßnahmen - und nicht um "Zukunftsmusik".

Erfolg für DUH

Das Urteil ist ein weiterer Erfolg für die DUH, die auf Einhaltung der seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte pocht und hierfür Fahrverbote für das einzig wirksame Mittel hält. Mehrere Gerichte folgten dem Anliegen der Umweltschützer und ordneten Fahrverbote an in Städten wie Hamburg, Berlin oder Frankfurt an.

Das Reizgas Stickstoffdioxid ist schlecht für die Atemwege. Wer lange einer hohen NO2-Belastung ausgesetzt ist, kann eine Bronchitis, stärkeres Asthma oder Herz-Kreislauf-Probleme bekommen. Dieselautos gelten als Hauptverursacher der NO2-Belastung in der Innenstadt-Luft. 2017 haben in Deutschland laut Daten des Umweltbundesamtes 65 Städte den EU-Grenzwert gerissen. (dpa)

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