Der ADAC kritisiert die in Deutschland zu hohen Kosten für sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Stoßstangen, Kotflügel oder Scheinwerfer. Denn anders als in vielen EU-Staaten genießen Fahrzeughersteller in Deutschland Designschutz für solche Kfz-Ersatzteile. Darum fordert der Automobilclub die Einführung einer sogenannten Reparaturklausel in das Designrecht, die den Designschutz im Markt für sichtbare Ersatzteile aufhebt, heißt es in einer Mitteilung.
Die Verbraucherschutzministerin Barley (SPD) hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eine solche Reparaturklausel eingeführt werden soll. Dies sei laut ADAC ein wichtiger Schritt für die Stärkung des Wettbewerbs auf dem Ersatzteilmarkt und für die Wahlfreiheit der Verbraucher in Deutschland.
Nach derzeitiger Gesetzeslage habe der Verbraucher bei sichtbaren Ersatzteilen (zum Beispiel Karosserieteilen oder Außenspiegel) oft keine Möglichkeit, zwischen Originalersatzteilen des Herstellers und günstigeren Ersatzteilen von unabhängigen Teileherstellern zu wählen. Da sich die Hersteller bei diesen Teilen auf den Designschutz berufen könnten, sei der Nachbau für Zulieferer untersagt. Autobesitzer müssten deshalb häufig überteuerte Originalteile kaufen. Gerade bei älteren Fahrzeugen könne ein kleiner Unfallschaden zu einer so hohen Kostenbelastung führen, sodass die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sei.
Eine Gefahr für die Sicherheit von Fahrzeugen bei Einführung der Reparaturklausel ist laut ADAC nicht zu befürchten: Der Designschutz regele ausschließlich das äußere Erscheinungsbild von Produkten. Die Sicherheit und Qualität der Ersatzteile werde durch das Typgenehmigungsverfahren sichergestellt. (tm)