Die am 8. Oktober vom Bundesrat einstimmig beschlossene Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) tritt am 9. November bundesweit offiziell in Kraft. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, gelten damit für eine Reihe von Verkehrsdelikten neue und vor allem höhere Bußgelder. Ursprünglich wurde die Novelle bereits im Frühjahr 2020 eingeführt, aufgrund eines Formfehlers allerdings kurze Zeit später wieder zurückgenommen. Gegenüber der ersten Fassung beinhaltet die Neuauflage einige Kompromisse. So entfallen die ursprünglich vorgesehenen verschärften Fahrverbote, Tempo- und Parkvergehen sowie das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse werden jedoch deutlich teurer.
Wer etwa innerorts bis zu 10 km/h schneller als erlaubt fährt, muss mit einem von 15 auf 30 Euro erhöhtem Bußgeld rechnen. Bei Überschreitungen von 16 bis 20 km/h sind 70 statt der bisher üblichen 35 Euro. Eine Überschreitung von 41 bis 50 km/h kostet 400 statt 200 Euro; wie bisher werden zudem zwei Flensburg-Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Wer außerorts das Tempolimit zum Beispiel um 16 bis 20 km/h überschreitet, muss künftig 60 statt bisher 30 Euro zahlen.
Teurer wird es außerdem für Falschparker. Wer auf Rad- oder Gehwegen oder in zweiter Reihe regelwidrig hält oder parkt, muss mit Bußgeldern von bis zu 110 Euro rechnen. Bei Halteverstößen mit Behinderungen oder Gefährdungen kommt künftig noch ein Punkt in Flensburg obendrauf. Wer einen Behindertenparkplatz blockiert, muß 55 statt 35 Euro zahlen. Eine Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Falschparker wird mit bis zu 100 Euro geahndet. Als neuer Tatbestand wird zudem das unberechtigte Parken auf Flächen für E-Autos eingeführt. Wer auf entsprechend markierten Bereichen mit einem Pkw ohne E-Nummernschild steht, muss mit 55 Euro Verwarngeld rechnen.
Teuer wird es bei Nichtbilden oder dem unerlaubten Nutzen einer Rettungsgasse. Neben Bußgeldern von 200 bis 320 Euro drohen außerdem noch ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Flensburg-Punkte.
Mit der Novelle wird außerdem der Überholabstand bei Radfahrern explizit auf mindestens 1,50 Meter innerorts sowie 2,0 Meter außerorts festgelegt. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen zudem innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo fahren, sofern dort mit Radfahrern und Fußgängern zu rechnen ist. Ein Vergehen wird mit 70 Euro geahndet. Schließlich steigt das Bußgeld für Auto-Poser von 20 auf 100 Euro.