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Werkstatttechnik: Strengere Abgasgrenzwerte ab 1. Januar 2019

13.12.2018 12:25 Uhr
Werkstatttechnik: Strengere Abgasgrenzwerte ab 1. Januar 2019
Ab dem 1. Januar gelten strengere Abgasgrenzwerte für Benzin- und Dieselmotoren.
© Foto: ProMotor/Timo Volz

Zum 1. Januar 2019 treten strengere Abgasgrenzwerte in Kraft. Werkstätten sollten dies bei der Anschaffung ihres Prüfequipments beachten.

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Im Rahmen der AU-Richtlinie werden am 1. Januar 2019 die zulässigen Grenzwerte für Euro 6/VI-Fahrzeuge deutlich herabgesetzt. Ab dann wird bei Dieselfahrzeugen der maximale Trübungswert des Abgases von k-Wert 0,5 1/m auf 0,25 1/m gesenkt sowie die minimale Abregeldrehzahl, bei der die Abgasmessung durchgeführt wird, verbindlich auf 90 Prozent der Nenndrehzahl festgelegt. Bei Benzinmotoren der Euro 6/VI darf der gemessene CO-Gehalt im Auspuffendrohr dann maximal 0,1 Prozent-vol betragen, erklärt MAHA.

Ab diesem Zeitpunkt gilt für AU-Geräte eine Fehlergrenze von nur noch maximal 0,1m-1. Werkstätten benötigen entsprechende Abgasmessgeräte, die die nötige Präzision bieten. Nur dann können gesetzeskonforme Abgasmessungen - auch an den neuesten Fahrzeuggenerationen - vorgenommen werden, so MAHA.

Welche weiteren Anforderungen im dritten Schritt zum 1. Januar 2021 für die periodische Abgasuntersuchung für Euro 6/VI Dieselfahrzeuge in Kraft treten werden, ist noch nicht geklärt. Hierzu fehlen die Vorgaben seitens der Gesetzgebung. (tm)

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