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Reifentipps von TÜV SÜD: Alt ist nicht gleich alt

14.10.2022 11:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Reifencheck TÜV SÜD
Bei korrekter Lagerung gibt es keine pauschal gültige Altersbegrenzung für Reifen.
© Foto: TÜV SÜD

Für Reifen gibt es keine gesetzliche Altersbeschränkung. Spätestens ab einem Alter von sechs bis zehn Jahren sollte eine Überprüfung durch einen Reifenexperten auf ihre weitere Verwendungsfähigkeit erfolgen, rät TÜV SÜD.

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Überalterte Reifen können ein Sicherheitsrisiko werden. Eine pauschale Antwort darauf, wann ein Reifen nicht mehr gefahren werden darf, gibt es nicht. Auch der Gesetzgeber hat kein Verfallsdatum für Reifen vorgesehen. Grundsätzlich gilt die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern als Anforderung an einen Reifen (bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern mindestens ein Millimeter).

Die Antwort darauf, wann ein Reifen zu alt ist, ist vielschichtig und gar nicht so leicht zu geben. Klar ist: Reifen unterliegen unterschiedlichen Alterungsprozessen, einige Einflüsse tragen zur Alterung besonders bei. Neben den betriebsbedingten Belastungen (Verformungskräfte) sind es physikalische und chemische Prozesse wie UV-Licht, Frost oder Hitze, die einen Reifen mit der Zeit altern lassen.

Die Reifen verspröden beziehungsweise werden hart. Das zeigt sich dann in Form von kleinen Rissen. "Eindringendes Wasser kann im Inneren Rost an den Stahlkarkassen verursachen", erklärt Eberhard Lang von TÜV SÜD Auto Service.

Reifen kühl, trocken und sauber lagern

Wichtig ist die sachgerechte Lagerung von Reifen. Maßgeblich hierfür ist die DIN 7716 (Richtlinie für Lagerung, Wartung und Reinigung von Gummierzeugnissen) beziehungsweise ISO 2230:2002-04 (Produkte aus Gummi - Leitlinie für die Lagerung). Reifen und Kompletträder sind demnach stets kühl, trocken, sauber und vor Sonnenlicht geschützt einzulagern. Eine Reifenlagerung im Freien sollte vermieden werden.

Rein rechtlich darf ein Reifen, wenn die Vorgaben der DIN 7716 bzw. ISO 2230 erfüllt sind, bis maximal fünf Jahre gelagert werden. Voraussetzung ist eine sach- und fachgerechte Lagerung. Reifen bis zu einem Alter von drei Jahren gelten als fabrikneu. Reifen bis zu maximal fünf Jahren dürfen als neu bezeichnet werden.

Und wie lange dürfen Reifen am Fahrzeug verbleiben, bevor sie gewechselt werden müssen? Obwohl es keine gesetzliche Altersbeschränkung für Reifen gibt, sollte man spätestens ab einem Alter von sechs bis zehn Jahren eine Überprüfung durch einen Reifenexperten auf ihre weitere Verwendungsfähigkeit durchführen lassen. Bei sogenannten Standfahrzeugen (Wohnwagen, Wohnmobile oder Anhänger) empfehlen Reifenhersteller, die Reifen nach sechs Jahren, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen. Bei Anhängern, die bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h verwendet werden dürfen, darf das Reifenalter maximal sechs Jahre betragen (Grundlage AusnahmeVO zur StVO, § 3).

Fragen an ...

Eberhard Lang
Eberhard Lang, Assistent des Leiters der Technischen Prüfstelle
© Foto: TÜV SÜD

asp: Wie müssen Reifen gelagert werden?

Eberhard Lang: Bei kurzer Lagerung (drei bis vier Monate) in einem Lager können vier bis fünf Reifen liegend übereinandergestapelt eingelagert werden. Bei längerer Einlagerung sind Reifenregale zu verwenden, in denen die Reifen senkrecht stehen. Hier müssen die Reifen einmal im Monat gedreht werden, um Verformungen vorzubeugen. Kompletträder sind hängend oder auf Holz liegend einzulagern.

asp: Verändert sich die Qualität von sachgerecht gelagerten Reifen?

E. Lang: Bei sachgemäßer Lagerung (liegend, kühl, dunkel) verändert sich die Qualität von Reifen kaum. Sie können auch nach Jahren noch benutzt werden. Allerdings sollten auch sachgemäß gelagerte Reifen spätestens nach zehn Jahren ersetzt werden.

asp: Ab welchem Alter werden Reifen bei der HU beanstandet?

E. Lang: Im nationalen Gremium, Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik (FKT), wurde im Oktober 2014 darüber beraten. Derzeit wird keine Notwendigkeit gesehen, Reifen ab einem bestimmten Alter generell zu bemängeln, sondern Reifen weiterhin entsprechend ihres Zustands zu beurteilen. Laut EU-Gesetzgebung sollten Reifen gewechselt werden, wenn das Reifenprofil auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe abgefahren ist oder wenn Schäden erkennbar sind oder Anzeichen eines unsachgemäßen Einsatzes wie zu geringer Druck oder Überbelastung erkennbar sind.

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