Ölabscheider müssen regelmäßig gewartet, mindestens halbjährlich geleert und in einigen Bundesländern regelmäßig vom TÜV abgenommen werden. Das Problem: In vielen Betrieben fallen nur wenige Rückstände an, deshalb ist eine bedarfsorientierte Entsorgung kostengünstiger.
Der TÜV-Nord will über die rechtlich sichere Handhabung der Eigenüberwachung im Rahmen des eintägigen Seminars "Eigenüberwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern" informieren. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 11. Februar 2004, in Bremen.
Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 0421 / 22 31 81 3 erhältlich. Anmeldungen werden schriftlich bei der TÜV-Nord-Akademie in Bremen, Universitätsallee 18, 28359 Bremen angenommen. Oder per Fax (0421 / 22 31 82 2) bzw. E-Mail unter akd-hb@tuev-nord.de. (tc)