Mit verschiedenen Empfehlungen an den Gesetzgeber ist der 60. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar geendet. In diesem Jahr lag der Fokus besonders auf dem Thema Cannabis im Straßenverkehr. Dabei sprach der entsprechende Arbeitskreis am Freitag eine Empfehlung für die Anhebung des momentan erlaubten THC-Wertes im Blut aus. THC ist der psychoaktive Wirkstoff in Cannabis.
Der sei momentan so niedrig, dass er lediglich einen Cannabiskonsum nachweise, hieß es. Eine Beeinträchtigung oder Verminderung der Fahrsicherheit sei bei so einem Wert wissenschaftlich nicht nachweisbar. Nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft sei ein Vergleich der Grenzwerte von Cannabis und Alkohol nicht möglich. Auf einen genauen Wert legte sich die Arbeitsgruppe allerdings nicht fest.
Weitere Empfehlungen wurden beispielsweise für eine Überarbeitung der Radverkehrswege für mehr Sicherheit der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ausgesprochen. Diese benötigen mehr sicher befahrbare Wege. Dadurch sollen die Räder aus ihrer "Sandwich-Position"zwischen Autoverkehr und Fußgängern herauskommen.
Fahrsicherheitstraining statt Fahrverbote
In einem weiteren Arbeitskreis ging es um einen alternativen Umgang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. So sollen Fahrverbote in Zukunft etwa durch ein Fahrsicherheitstraining oder durch Unterricht in einer Fahrschule ersetzt werden können.
Insgesamt nahmen an dem Kongress rund 1.300 Menschen teil, darunter viele Juristen und Verkehrsexperten. Der Gerichtstag zählt zu den wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland.