Die Wiedereinführung der Endrohrprüfung war der erste von drei Schritten zur verbesserten Überwachung des Emissionsverhaltens von Fahrzeugen im Straßenverkehr. Zum 1. Januar 2019 folgt der zweite mit Inkrafttreten strengerer Abgasgrenzwerte für Benzin und Dieselmotoren. Dazu erklärt Harald Hahn, Vizepräsident im ASA-Verband und Leiter des Fachbereichs Diagnose- und Abgasmessgeräte: "Die zulässigen Grenzwerte für Euro 6/VI-Motoren werden deutlich herabgesetzt. Für alle Euro 6/VI-Fahrzeuge gilt nicht mehr der 'Plakettenwert' beim Diesel oder 0,2 %vol. beim Benziner, sondern generell der Grenzwert von 0,25 m-1 bzw. 0,1 %vol."
Mit Inkrafttreten der strengeren Abgaswerte zum 1. Januar 2019 steigen auch die Anforderungen an die Präzision der Abgasmessgeräte, die zur Überwachung des Emissionsverhaltens von Euro 6/VI-Fahrzeugen in den Werkstätten eingesetzt werden. Der Verordnungsgeber beziehungsweise in seinem Auftrag die Physikalisch-Technische Bundesanstalt PTB in Braunschweig hat dazu neue Genauigkeitsklassen für AU-Geräte festgelegt. "Bei Euro 6/VI-Diesel ist das die Fehlergrenze (FG) 0,1m-1, bei Euro 6/VI-Benzinern die Genauigkeitsklasse 0, die es übrigens schon länger gibt", so Harald Hahn. Geräte mit "Genauigkeitsklasse I" dürfen auch nach dem 1.1.2019 weiter verwendet werden. Allerdings nur mit einer Leitfaden 5 Revision 01 Software zur AU-Prüfung von Fahrzeugen bis einschließlich Euro 5/V. Der ASA-Vizepräsident wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Genauigkeitsklasse eines Gerätes bei der Baumusterprüfung festgelegt wird. "Die Geräte sind entsprechend auf dem Typenschild gekennzeichnet, so dass der Anwender eindeutig erkennen kann, welche Genauigkeitsklasse sein Gerät besitzt", so Harald Hahn. "Wir gehen davon aus, dass insgesamt knapp 50.000 Abgasmessgeräte (Kombi) im Markt sind. Davon entspricht circa ein Drittel der Genauigkeitsklasse 0. Etwa 45 Prozent wurden als Klasse-1-Geräte in Verkehr gebracht und sind auf Klasse 0 umrüstbar. 25 Prozent sind nicht umrüstbare Klasse-I-Geräte", erklärte Harald Hahn. Der ASA-Verband hat zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen für die Eichbehörden und Innungen eine Geräteaufstellung aller Anbieter mit Hinweisen zu Genauigkeitsklassen und Umrüstmöglichkeiten erstellt. "Diese Liste werden wir in Kürze auf unserer Homepage www.asa-verband.de veröffentlichen", kündigte Hahn an.
Mit der Kalibrierpflicht trifft Betreiber von Abgasmessgeräten ab 1.1.2019 eine weitere Neuerung. Diese gilt bereits für Bremsprüfstände und Scheinwerfereinstellplätze. Da auch die Abgasmessung Teil der hoheitlichen Aufgabe "Überwachung der Fahrzeugsicherheit und des Emissionsverhaltens" ist, wird die Kalibrierpflicht auf Abgasmessgeräte ausgedehnt. Basis hierfür ist die 47. Änderungsverordnung zur StVO aus dem Jahr 2012. (asp)
Die ASA-News sind regelmäßig erscheinende Mitteilungen des ASA-Verbands (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V.).