Mit den Veröffentlichungen Nr. 99 und 100 im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums hat der Verordnungsgeber vor wenigen Wochen Neuregelungen zur Abgasuntersuchung bekannt gemacht. Nr. 99 ergänzt die bisher geltende AU-Richtlinie. Dabei definiert die Ergänzung, welche Anforderungen AU-Geräte erfüllen müssen, die für die Messung von Euro 6/VI-Fahrzeugen zulässig sind. Entscheidend ist hierbei die Genauigkeitsklasse des Abgasmessgerätes. Für die Abgasmessung an Euro 6/V-Fahrzeugen fordert der Gesetzgeber zwingend mindestens die Genauigkeitsklasse 0 (Benzin) bzw. eine Genauigkeit von 0,1 m-1 (Diesel).
Harald Hahn, Vizepräsident im ASA-Bundesverband und Experte für Abgasmessung, appelliert in diesem Zusammenhang dringend an alle Werkstatt- und Autohausinhaber, sich rechtzeitig mit neuer Abgasmesstechnik auszurüsten. "Erfahrungsgemäß ist zu Ende 2018, wenn alle Betriebe umrüsten wollen, mit einem starken Anstieg der Nachfrage und mit Lieferengpässen zu rechnen." Schätzungsweise ein Drittel aller AU-Messgeräte müssen erneuert werden. AU-Betriebe sollten allerdings nicht darauf spekulieren, dass der Gesetzgeber über Ende 2018 hinaus eine erweiterte Übergangsfrist einräumt. "Wer bis dahin die Technik nicht aktualisiert hat, muss mit Einschränkungen in der AU-Anerkennung durch die Innungen rechnen", mahnt Harald Hahn.
Auch die Änderung der Verkehrsblattveröffentlichung Nr. 100 ist für Werkstätten und Autohäuser von Bedeutung. Die sogenannte "Kalibrier-Richtlinie" schreibt vor, dass ab Januar 2019 für AU-Messgeräte eine Kalibrierpflicht gilt. Wie Bremsprüfstände und Scheinwerfereinstellgeräte müssen Abgasmessgeräte, die bei der Hauptuntersuchung in der Werkstatt eingesetzt werden, nach Anlage VIII b ("Anerkennung von Überwachungsorganisationen", Absatz 2.1) kalibriert sein. Im Gegensatz zu Bremsprüfständen und Scheinwerfereinstellgeräten unterliegen die AU-Geräte der Eichpflicht, sodass ab 2019 die Geräte sowohl kalibriert als auch geeicht werden müssen. Dazu Harald Hahn: "Wir haben uns von Anfang an gegen eine Doppelbelastung der Gerätebetreiber durch Kalibrieren und Eichen ausgesprochen." Das Problem ist: "Eichen ist Länderhoheit und fällt in die Ressortverantwortung des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Kalibrieren wurde im Rahmen einer Änderung der StVZO durch das Bundesverkehrsministerium eingebracht", sagt Hahn. Sinnvoll und sachlich begründet sei das parallele Eichen und Kalibrieren ein und desselben Gerätes nicht, weil die Kalibrier-Richtlinie inhaltlich große Überdeckungen mit dem Mess- und Eichgesetz habe. "Ursprünglich ist das Thema Kalibrieren unter dem Aspekt entstanden, das Eichen von Messinstrumenten abzulösen", sagt Harald Hahn. (asp)
Die ASA-News sind regelmäßig erscheinende Mitteilungen des ASA-Verbands (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V.).