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ASA-Verband: Konsequenzen für Werkstattbetreiber mit AU-Anerkennung

07.01.2019 10:51 Uhr
Abgasuntersuchung Hella Gutmann
Der ASA-Verband bietet Informationen über wesentliche gesetzliche Änderungen zur Abgasuntersuchung an, die seit dem 1. Januar 2019 gelten.
© Foto: Hella Gutmann

Der ASA-Verband hat Informationen für Werkstattbetreiber über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen zur Abgasuntersuchung ab dem 1. Januar 2019 zusammengestellt. Außerdem gibt es wichtige Informationen zum Eichen und zur Kalibrierpflicht von Abgasmessgeräten.

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Der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen e.V. ASA hatte zum Jahresende über wesentliche gesetzliche Änderungen zur Abgasuntersuchung ab dem 1. Januar 2019 informiert und Stellung zu den Konsequenzen für Werkstattbetreiber genommen. Zudem erläutert der Verband auf seiner Homepage www.asa-verband.de geltende Vorgehensweisen zum Eichen und zur Kalibrierpflicht von Abgasmessgeräten.

Weil das Eichen hoheitliche Aufgabe der Bundesländer ist, das Kalibrieren aber in den Verantwortungsbereich des Bundeswirtschaftsministerium fällt, gibt es seit dem 1. Januar 2019 keine bundeseinheitliche Regelung. Einige Bundesländer bieten Übergangsregelungen an, die eine Doppelbelastung der Werkstattbetreiber für Eichen und Kalibrieren mindern sollen. Nähere Informationen bildet ein ASA-Informationsschreiben, das hier abgerufen werden kann.

Liste Euro6/VI-fähiger Abgasmessgeräte

Darüber hinaus wurde eine Liste der Abgasmessgeräte aller im ASA-Verband organisierten Hersteller erstellt. Sie enthält alle Geräte, die auf die ab 1.1.2019 geltenden Emissionsklassen/ Fehlergrenzen aufgerüstet werden können und die Geräte, die künftig auf die Messung von Fahrzeugen bis Emissionsklasse Euro 5/VI begrenzt sind. Die Geräteliste, sortiert nach Herstellern, kann als Excel-Datei ebenfalls von der ASA-Homepage heruntergeladen werden. (tm)

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