Die neuen Lockdown-Regeln haben auch Auswirkungen auf Autofahrer. Grundsätzlich bleibt das Autofahren in Deutschland weiterhin erlaubt. Corona-Hotspots können allerdings mit der 15-Kilometer-Regel belegt werden, was den Aktionsradius der Einwohner betroffener Regionen zumindest für touristische Aktivitäten einschränkt. Man kann sich dort nur noch innerhalb seines Wohnorts bewegen und darf sich bis maximal 15 Kilometer weit von der Ortsgrenze entfernen. Fahrten zum Arbeitsplatz oder Arzt gelten allerdings als triftige Gründe, aus denen man weiter als 15 Kilometer fahren darf. Auch Ausgangssperren sind für Kraftfahrer bindend. Darauf weist der ADAC hin.
Wie in der Öffentlichkeit allgemein dürfen auch innerhalb eines Fahrzeugs nur Personen aus dem eigenen Haushalt mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt zusammenkommen. Empfohlen wird, auf Fahrten mit Personen eines anderen Hausstands möglichst zu verzichten. Ab welchem Alter die Einschränkung auf Kinder zutrifft, wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Den offiziellen Mindestabstand zu einer Person eines anderen Haushalts im Fahrzeug einzuhalten, ist nicht vorgeschrieben. Allerdings empfiehlt es sich, möglichst großen Abstand zu halten. Außerdem empfiehlt sich bei Autofahrten mit einer Person aus einem fremden Haushalt das Tragen von Masken im Fahrzeug. Das ist erlaubt, allerdings muss das Gesicht des Fahrers erkennbar bleiben. Vor der gängigen Praxis, Masken am Innenraumspiegel zu aufzuhängen, rät der Verkehrsclub ab, da diese die Sicht behindern.
Wer tanken will, muss bereits vor dem Aussteigen an der Zapfsäule eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske anlegen. Auf der Tankstelle gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln. Anders als bei vorigen Lockdowns bleiben Waschstraßen, Kfz-Werkstätten sowie die Prüfstationen für die Hauptuntersuchung geöffnet. Wer zur HU will, sollte allerdings bei der Prüfstelle einen festen Termin vereinbaren. (SP-X)