-- Anzeige --

Diesel-Einzelkläger: VW will mit Einmalzahlungen entschädigen

04.09.2020 08:00 Uhr | Lesezeit: 5 min
Diesel-Einzelkläger: VW will mit Einmalzahlungen entschädigen
VW will 50.000 Diesel-Einzelkläger mit Einmalzahlungen entschädigen.
© Foto: picture alliance / Lisa Ducret / dpa Themendienst

Etwa eine Viertelmillion Dieselkunden aus dem Musterverfahren haben von Volkswagen inzwischen Schadenersatz bekommen. Manche Verbraucher setzten aber auf eigene Klagen, einige landeten am Bundesgerichtshof. Wie sieht es mit der Abwicklung der noch offenen Fälle aus?

-- Anzeige --

Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal stellt der VW-Konzern weiteren rund 50.000 Dieselkunden Schadenersatz in Aussicht. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger laufen über Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr. Davon seien die Verhandlungen in etwa 7.000 Fällen inzwischen erfolgreich beendet.

Es soll Einmalzahlungen geben, die jeweils individuell berechnet werden. Wer das Geld annimmt, kann auch das Auto behalten. Die Alternative ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren dürften. Dann können Kläger unter Umständen den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten - sie müssen den Wagen im Rahmen dieser "Rückabwicklung" jedoch an Volkswagen zurückgeben.

Der Konzern peilt damit die Entschädigung der Mehrzahl der ungefähr 60.000 übrigen Dieselfahrer an, die außerhalb der Musterklage von Verbraucherschützern eigene Prozesse eingeleitet hatten und deren Verfahren vor deutschen Gerichten noch anhängig sind. Die meisten der als anspruchsberechtigt eingestuften Fälle will der Autobauer nun bis zum Jahresende mit Hilfe der neuen Vergleichsangebote vom Tisch haben. Es wird mit einer Annahmequote von 75 Prozent gerechnet.

Keine einheitliche "Auszahlungsmatrix"

Anders als bei der Musterfeststellungsklage gibt es wegen der Vielfalt der Konstellationen keine einheitliche "Auszahlungsmatrix", aus der sich vorab definierte Entschädigungssummen für jedes Automodell und -alter ergeben. Es geht um Einzelregelungen. Dabei kommt es ebenfalls etwa auf die Nutzungsdauer und das Alter an.

In dem Sammelverfahren hatten der Konzern und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nach reichlich Streit einen außergerichtlichen Vergleich erzielt. Demnach bekommen die teilnehmenden Dieselkunden je nach Fahrzeug zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Zu mehr als 95 Prozent ist die Abwicklung der hierbei angenommenen Vergleiche mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt hatte Volkswagen bei gut 265.000 Klagen Ansprüche als berechtigt erachtet.

Etliche Autofahrer, die sich wegen gefälschter Abgaswerte in der Dieselaffäre vom Unternehmen geprellt sahen, zogen allerdings selbst vor Gericht - oft in Erwartung höherer Entschädigungen. Nach Tausenden Verfahren vor Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten gelangte der erste solche Fall im Mai zur Verhandlung an den BGH.

VW will auf Kunden zugehen

Die obersten Zivilrichter entschieden hier in weiten Teilen zugunsten des Klägers, setzten aber auch Leitplanken für ähnlich gelagerte Fälle. VW kündigte an, in einem Großteil der offenen Verfahren auf die Kunden zugehen zu wollen. Im Juli folgten weitere BGH-Urteile mit weiteren groben Linien etwa zu Themen wie dem Kaufzeitpunkt - keine Aussichten für Kläger bei Erwerb des Autos erst nach Bekanntwerden von "Dieselgate" - oder Deliktzinsen, die skeptisch gesehen wurden.

Die Frage der Verjährung von Ansprüchen ließ aber auch der BGH relativ offen. VW ist grundsätzlich der Ansicht, dass diese Ende 2018, allerspätestens Ende 2019 greift - weitere Klagen jetzt also kaum Erfolgschancen haben. Mehrere Oberlandesgerichte hätten dies bestätigt. "Die Verjährungsfrist beträgt im Deliktsrecht regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen." Es sei "anzunehmen, dass Kläger bereits 2015 Kenntnis von der Dieselthematik und der individuellen Betroffenheit ihres Fahrzeugs hatten".

Doch auch solche Auslegungen können unterschiedlich ausfallen. So verzichtete VW in einem Prozess vor dem Landgericht Kiel auf die sogenannte Verjährungseinrede und zeigte sich auch hier zu einem möglichen Vergleich bereit. Dies habe allerdings Kulanzgründe - man habe schließlich angekündigt, sich gegenüber den verbliebenen Klägern nach entsprechender Prüfung gütlich zu zeigen. "Daraus ist nicht abzuleiten, dass das in anderen Fällen automatisch auch so ist." (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Schadenersatz

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.