Zur juristischen Aufarbeitung der Diesel-Krise bei VW muss der Zulieferer Bosch nach Auffassung des Stuttgarter Landgerichts wohl zahlreiche Unterlagen herausgeben. Nach vorläufiger Einschätzung könne sich Bosch nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, erläuterte der zuständige Richter am Mittwoch. Eine Entscheidung darüber wurde noch nicht getroffen. Die Kläger wollen Bosch dazu bringen, E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern sowie einen Brief der Rechtsabteilung von Bosch an VW dem Gericht vorzulegen. Bosch weigert sich bislang. (Az. 22 O 205/16; 22 O 348/16)
Die von VW-Anlegern initiierten Verfahren an sich richten sich nicht gegen den Zulieferer, sondern gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Anleger werfen VW und der Porsche SE vor, sie hätten die Märkte zu spät über das Dieseldrama informiert, was diese zurückweisen. Mit den Dokumenten wollen sie belegen, dass die VW-Führung viel eher Bescheid wusste, als sie zugibt.
Bosch hatte VW die Grundversion der Software geliefert, die in großem Stil zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselautos genutzt wurde. Der Konzern beruft sich laut Gericht unter anderem auf eine Geheimhaltungsvereinbarung mit VW und zudem darauf, dass mit einer Veröffentlichung der Unterlagen Geschäftsgeheimnisse öffentlich würden und Dritte außerdem die Erkenntnisse nutzen könnten, um damit Ansprüche gegen Bosch zu untermauern. Das Gericht hält diese Argumentation vorerst aber nicht für stichhaltig. (dpa)