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Diesel-Musterklage: Vergleichsangebote im Internet einsehen

20.03.2020 14:11 Uhr | Lesezeit: 3 min
VW-Dieselkunden sollen die Vergleichsangebote im Internet einsehen können.
© Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Für viele Besitzer eines Volkswagen-Diesels mit dem Skandalmotor EA 189 hat es lange gedauert bis zu diesem Tag: Seit heute erhalten sie in Deutschland ein Entschädigungsangebot aus dem Vergleich mit den Verbraucherschützern. Gleich zu Beginn gingen die Server in die Knie.

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Die mehreren Hunderttausend Teilnehmer der Diesel-Musterklage bekommen im Fall berechtigter Ansprüche nun erste Vergleichsangebote vom Volkswagen-Konzern. Das Unternehmen setzte dazu eine Internet-Plattform auf, die am Freitag aktiviert wurde. Nach anfänglichen Server-Problemen wegen des großen Andrangs ließ sich die Seite am Nachmittag öffnen. "Das Interesse an dem Vergleich übersteigt unsere Erwartungen um ein Vielfaches", erklärte VW dazu.

Die Verbraucher können jetzt bis zum 20. April entscheiden, ob sie ein individuelles Angebot annehmen oder in Einzelklagen vor Gerichten weiter für mehr Geld streiten wollen. In den ersten Stunden hätten "mehrere tausend Personen den Vergleichsprozess vollständig abgeschlossen", hieß es - etwa 23.000 seien bis zum Mittag registriert worden. Bei bis zu 5.000 Nutzern pro Sekunde sei die Online-Plattform zunächst nicht durchgängig erreichbar gewesen, inzwischen funktioniere der Zugang aber wieder. Im parallel eingerichteten Call-Center seien knapp 30.000 Anrufe eingegangen.

Erste Entschädigungen aus dem mühsam errungenen außergerichtlichen Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sollen vom 5. Mai an fließen. Beide Parteien gehen von rund 260.000 Berechtigten aus. Je nach Modell und Alter des Dieselautos will Volkswagen zwischen 1.350 und 6.257 Euro zahlen. Die mögliche Gesamt-Entschädigungssumme beziffert der vzbv mit 830 Millionen Euro.

Zypries soll Streitfälle klären

Streitfälle soll Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries klären. Sie soll mit dem früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und dem ehemaligen Versicherungsombudsmann Günther Hirsch eine Ombudsstelle leiten. An diese können sich Dieselfahrer wenden, deren Fälle sich nicht über das Service-Center klären lassen.

Am 5. Mai verhandelt der Bundesgerichtshof eine Einzelklage. Dabei könnte sich das Gericht dazu äußern, ob es Schadenersatzansprüche sieht sowie eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält. Bis zu der Musterklage am Oberlandesgericht Braunschweig hatte VW sich in Einzelprozessen oft auch mit Individualklägern verglichen, um Grundsatzentscheidungen der höchsten Instanzen zu vermeiden. Manche Kunden erhielten sogar den Kaufpreis zurück. Viele Einzelverfahren wurden von Gerichten aber auch zugunsten des Konzerns entschieden.

Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests. (dpa)

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