Die Dieselskandale der vergangenen Monate haben rechtliche Lücken in der europäischen Abgasgesetzgebung aufgedeckt. Diese dürften künftig geschlossen werden, wie ein Vertreter des Bundesverkehrsministeriums vor dem Bundestag-Untersuchungsausschuss zum Abgasskandal prognostiziert. Das Ministerium geht davon aus, dass es nach Abschluss des Untersuchungsausschusses im EU-Parlament auch zu einer Konkretisierung der EU-Verordnung 715 kommt. In dieser wird das Verbot von Abschalteinrichtungen behandelt – allerdings eher schwammig. Eindeutige Regeln, was erlaubt und was verboten ist, gibt es nicht.
Klar geworden ist das Problem spätestens bei der im Frühjahr 2016 vom Kraftfahrt-Bundesamt durchgeführten Untersuchung des Stickoxidausstoßes von Diesel-Modellen. Dabei waren 26 Pkw-Typen mit verdächtig hohen Emissionen entdeckt worden. Der Großteil der Fahrzeuge überschreitet die NOx-Grenzwerte, weil die Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs, des sogenannten "Thermofensters", deaktiviert wird. Die Hersteller bezeichneten das als Maßnahme zum Schutz des Motors – eine Möglichkeit, die die Verordnung 715 explizit vorsieht. Strittig ist jedoch, wie großzügig dieses "Motorschutz"-Argument ausgelegt werden darf. (sp-x)