Sollen Stoßdämpfer gegen ein anderes Modell zu tauschen, fragen Werkstätten und sogar Prüforganisationen oftmals nach einem Gutachten. Der Bilstein Technical Support verzeichnet viele solcher Anfragen. Dabei sind Stoßdämpfer in der Regel eintragungsfrei, erklärt der gelernte Kfz-Meister Mustafa Yavuz, und verweist dabei auf Paragraf 19.3 der deutschen StVZO. Danach sind Stoßdämpfer nicht eintragungspflichtig, wenn sie in den Funktionsmaßen den Serienbauteilen entsprechen, heißt es in der Mitteilung des Fahrwerksspezialisten.
Zunächst könnte man jetzt meinen, dass von dieser Regelung nur der normale Serienersatz betrofffen ist – wie etwa der Gasdruckstoßdämpfer Bilstein. Tatsächlich weichen laut Bilstein auch die meisten Hochleistungsstoßdämpfer nicht von den originalen Funktionsmaßen ab. Die Bilstein Street-Performance-Modelle B6 und B8 seien das beste Beispiel und sollen demzufolge ebenfalls keine Eintragung erfordern.
Ganz vom Tisch sei das Thema ABE und Teilegutachten in vielen Fällen dennoch nicht, da die genannten Stoßdämpfer oft mit Tieferlegungsfedern verbaut würden. Letztere seien nämlich sehr wohl eintragungspflichtig und müssen nach dem Einbau abgenommen werden. Werkstätten, die Unterstützung rund um das Fahrwerk benötigen, könnten sich jederzeit an den Bilstein-Experten wenden. Der Service sei per Telefon unter der 02333 791-4222 oder über die E-Mail-Adresse technik@bilstein.de erreichbar. (tm)