Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) hat heute in einem Rundschreiben Händler aufgefordert, sich von ihrem Lieferanten rechtsverbindlich bestätigen zu lassen, dass die zu liefernden Reifen den gesetzlichen Grundlagen in Europa entsprechen, insbesondere der so genannten REACH-Verordnung. Auslöser ist der Test des europäischen Reifen- und Gummiherstellerverbands (ETRMA), bei dem EU-weit verkaufte Reifen bezüglich der Verwendung von Weichmacherölen geprüft wurden, die stark mit krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sind. Dabei fielen zwölf Reifen durch; alle wurden in China produziert. Über mehrere Monate führte ETRMA Tests bei einer Auswahl von 110 Reifen durch, die unter 45 Markennamen auf einigen der größten Reifenmärkte in der EU verkauft werden. Von den 45 geprüften Marken erwiesen sich zwölf Reifen von insgesamt neun Marken als nicht ordnungsgemäß, da sie PAK-Werte aufwiesen, die aufgrund von REACH verboten sind und daher illegal auf dem EU-Markt verkauft wurden. Den ETRMA-Mitgliedern ist sehr daran gelegen, dass die Grenzwerte strikt eingehalten werden, nicht zuletzt weil sie nach eigenem Bekunden mehr als 100 Millionen Euro in die Herstellung REACH-konformer Produkte investiert haben. Auch wenn die bei dem Test beanstandeten Pkw-Reifen laut BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler in Deutschland insgesamt höchstens drei Prozent Marktanteil haben, handelt es sich doch um "marktrelevante" Reifen. Zwar seien die Reifenhersteller / -importeure für die Einhaltung der REACH-Verordnung verantwortlich, dennoch sei eine rechtliche Absicherung ratsam, da man sich als "letztes Glied in der Lieferkette einer Mitwirkungspflicht (…) nicht generell entziehen" könne. Weiter fordert der BRV in seinem heutigen Rundschreiben, dass alle beanstandeten Reifen an den Lieferanten "auf dessen Kosten zurückgeführt werden und bereits an Verbraucher gelieferte Reifen zurückgerufen und ausgetauscht werden – diese Reifen sind im Straßenverkehr nicht zulässig!". Ob der südkoreanische Hersteller Kumho, der zweimal auf der Schwarzen Liste vertreten ist, dieser Forderung nachkommen wird, ist derzeit noch nicht klar. Gegenüber asp-Online hieß es aus der deutschen Pressestelle, man bereite zu dem Thema ein offizielles Statement vor. (ng) Die englischsprachige Liste der beanstandeten Reifen finden Sie unten in der Infobox unter Dateidownload. Den kompletten Wortlaut der REACH-Verordnung finden Sie unter "Mehr im Netz" (relevant ist Anhang XVII, Position 50 auf Seite 143 und 144 des PDF-Dokuments).
- ETRMA-Liste: Reifen über PAK-Grenzwert (44.7 KB, IMAGE/GIF)