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GVA zur GVO: Neue Chancen für den Teilevertrieb?

06.09.2012 14:01 Uhr
Hartmut Röhl GVA
Wettbewerbsrechtliche Klarstellungen aus Brüssel: Zustimmung aber auch Kritik gibt es von GVA-Präsident Hartmut Röhl.
© Foto: asp

Die Interessenvertretung des Teilehandels sieht viel Licht aber auch Schatten in der kürzlich veröffentlichten wettbewerbsrechtlichen Klarstellung der EU-Kommission. Eine von Brüssel ins Spiel gebrachte Vermittlerrolle weckt das Interesse des Verbandes.

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Überwiegend positiv bewertet der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) den Ende August von der EU-Kommission veröffentlichten Katalog häufig gestellter Fragen zur Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 461/2010). "Mit den nun veröffentlichten 'FAQ' hat die EU-Kommission ihre am Verbraucherwohl orientierte Positionierung im Kfz-Teile- und Servicemarkt unterstrichen und eindeutiger gefasst", bilanzierte Verbandspräsident Hartmut Röhl am Donnerstag. Obwohl der Katalog rechtlich nicht bindend sei, gebe er Akteuren der Automobilwirtschaft, Kartellbehörden und Gerichten wichtige Orientierungs- und Auslegungshilfen.

Allerdings sieht Röhl auch Nechbesserungsbedarf: "Wir hätten uns gewünscht, dass die EU-Kommission beim Zugang des freien Marktes zu den Wartungs- und Reparaturinformationen der Fahrzeughersteller mehr ins Detail geht." In der Praxis gebe es hier wegen der Blockadehaltung der Fahrzeughersteller weiterhin ungelöste Probleme.

Kritisch sieht der GVA auch Ausführungen im Fragenkatalog zum Thema Werkzeuge und Diagnosegeräte, wonach Fahrzeughersteller ihre Vertragsbetriebe verpflichten dürfen, fabrikatseigene Diagnose- und Instandsetzungswerkzeuge zu benutzen, selbst wenn gleichwertige Werkzeuge und Ausrüstungen anderer Anbieter zur Verfügung stehen. "Eine solche Regelung schließt den Wettbewerb geradezu aus! Die EU-Kommission ist dringend gefordert, das zu revidieren", forderte Röhl.

Mit besonderem Interesse hat der GVA Frage 12 des FAQ-Dokuments gelesen. Denn ein Fahrzeughersteller kann gemäß GVO den Betrieben seines Netzes untersagen, Teile an gewerbliche Wiederverkäufer wie etwa freie Teilehändler zu veräußern. Er darf seinen Händlern laut EU-Kommission jedoch den Verkauf an freie Teilehändler nicht verbieten, wenn diese als "Vermittler" auftreten. "Auch wenn diese Konstruktion zunächst unrealistisch erscheint, werden unsere Handelsmitglieder sicherlich prüfen, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen", kommentierte Röhl diesen Passus der FAQ. (ng)

Ein ausführliches Interview mit GVA-Präsident Hartmut Röhl zur Wettbewerbssituation im Aftermarket finden Sie im Sonderheft "Freier Teilemarkt", das der August-Ausgabe der asp beilag.

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