Von Doris Plate
Verbraucherschutz ist ein wichtiges Anliegen der EU. Das gilt besonders für Online-Angebote. Deswegen ist am 9. Januar 2016 eine neue Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (kurz: ODR-Verordnung) in Kraft getreten. Danach sind Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, verpflichtet, auf ihren Webseiten einen für Verbraucher leicht zugänglichen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform (kurz: OS-Plattform) der EU-Kommission einzustellen sowie ihre E-Mail-Adresse(n) anzugeben.
Bei Autohäusern gilt dies für Betriebe, bei denen der Verbraucher eine verbindliche Bestellung für Fahrzeuge, Ersatzteile, Zubehör usw. über die Internetseite abgeben kann. Auch Servicebetriebe, bei denen die Kunden einen Reparaturauftrag online abschließen können, sind betroffen.
Die OS-Plattform ist eine interaktive Webseite, die eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer darstellt, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten. Sie bietet die Möglichkeit, Beschwerden mit einem in allen Amtssprachen der Union verfügbaren Online Formular kostenlos einzureichen. Die OS-Plattform ermittelt sodann die jeweils zuständige nationale Verbraucherschlichtungsstelle.
Ob die bestehenden Kfz-Schiedsstellen als Verbraucherschlichtungsstellen in diesem Sinne gelten können, ist nach Auskunft des ZDK derzeit noch nicht geklärt. Auch nicht, ob Webseiten ohne den entsprechenden Link abgemahnt werden. Der Kfz-Gewerbeverband empfiehlt aber betroffenen Händlern vorsorglich folgende Formulierung an leicht aufzufindender Stelle (z. B. im Impressum) aufzunehmen:
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: ...@...