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Interview: Doppelbelastung nicht hinnehmbar

21.01.2019 09:00 Uhr
Thomas Sieber TÜV SÜD
Thomas Sieber, Technischer Leiter der Überwachungsorganisation bei TÜV SÜD Auto Service.
© Foto: TÜV SÜD

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asp: Müssen sich Werkstätten darauf einstellen, dass AU-Geräte ab kommenden Jahr sowohl geeicht als auch kalibriert werden müssen?

Th. Sieber: Die Diskussion um die doppelte Belastung durch die Eich- und Kalibrierpflichten bei AU-Geräten ist noch nicht zu Ende. Weil das Eichen hoheitliche Aufgabe der Bundesländer ist, das Kalibrieren aber in den Verantwortungsbereich des Bundesverkehrsministeriums fällt, gibt es seit 1. Januar 2019 keine bundeseinheitliche Regelung. Aber Stand heute ist davon auszugehen, dass Eichung und Kalibrierung parallel durchgeführt werden müssen. Es gibt allerdings Überlegungen, die heute eichpflichtigen Messgeräte, die für die periodische Fahrzeuguntersuchung Verwendung finden, ganz aus dem Eichgesetz herauszunehmen.

asp: In Bayern gab es Überlegungen, dass die Eichämter die Kalibrierung mitmachen. Wie weit ist das Vorhaben?

Th. Sieber: Die Eichämter stehen kurz vor der Akkreditierung und warten auf ihre Akkreditierungsurkunde. Man muss ganz klar sagen: wenn man Eichung und Kalibrierung aus einer Hand anbieten kann, ist das sowohl organisatorisch als auch vom Kostenaufwand her eine Verbesserung. Bestimmte Messschritte der Kalibrierung können auch der Eichung zugrunde gelegt werden.

asp: Wird auch über eine Verschiebung der Kalibrierpflicht nachgedacht?

Th. Sieber: Es gibt auf Ebene einiger Bundesländer die Initiative, die Terminierung für Kalibrierpflicht nochmal zu überdenken und nicht an einer starren Kalibrierpflicht seit 1. Januar 2019 festzuhalten. Wie das gehandhabt wird, unterscheidet sich in den Bundesländern: Eine Initiative läuft darauf hinaus, dass geeichte Geräte auch weiterhin betrieben werden dürfen, wenn eine Kalibrierung zumindest beauftragt ist. Dies soll dem Umstand Rechnung tragen, dass es noch kein flächendeckendes Angebot an akkreditierten Kalibrierdienstleistern gibt. Es handelt sich hier also nicht um eine Verschiebung, sondern um die Duldung der fehlenden Kalibrierung. Eine zweite Initiative setzt dagegen auf eine echte Verschiebung der Kalibrierpflicht. Ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer gibt es leider nicht.

asp: Dabei wäre gerade dies im Interesse der Werkstätten, oder?

Th. Sieber: Natürlich! Es ist doch höchst fragwürdig, dass die Werkstätten in einer solch ungeklärten Situation verbleiben müssen. Die Doppelbelastung von Eichung und Kalibrierung ist schon unter wirtschaftlichen Bedingungen nicht hinnehmbar. Wünschenswert wäre eine bundeseinheitliche Lösung, und zwar in dem Sinne, dass die Messgenauigkeit der Geräte sichergestellt ist, dass aber die Kosten in Zusammenhang mit Kalibrierung und Eichung nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.

asp: Wie geht TÜV SÜD mit der ungewissen Situation um?

Th. Sieber: Wir haben unsere AU-Geräte alle auf den aktuellen Stand bezüglich der Eichung gebracht, so dass wir in den ersten Monaten keine Probleme haben werden. Bleibt zu hoffen, dass sich in der Zwischenzeit ausreichend viele Kalibrierlabore etablieren und die entsprechenden Angebote machen können. Zudem bleibt uns auch die Möglichkeit einer sogenannten internen Rückführung. In Bayern haben wir zudem die spezielle Situation, dass die Eichämter gleichzeitig kalibrieren.

asp: Was hält die Eichbehörden in anderen Bundesländern davon ab, die Kalibrierung nach dem Vorbild Bayerns gleich mitanzubieten?

Th. Sieber: Die Eichbehörden in den Bundesländern erzielen ganz unterschiedliche Umsätze mit der Eichung bzw. bei Umsetzung mit der Kalibrierung. Es bestehen teilweise offenbar Zweifel, ob sich die aufwendige Akkreditierung als Kalibrierlabor in jedem Fall lohnen würde. Zudem bestehen Zweifel daran, ob die Einbindung der Eichämter mit der freiwirtschaftlichen Organisation des Kalibriermarktes vereinbar ist. Es gibt aber eine Empfehlung des Bundeswirtschaftsministeriums, wonach sich die Eichbehörden als Prüflabor akkreditieren lassen sollen. Aber nur Bayern ist als einziges Bundesland dieser Empfehlung bisher gefolgt.

asp: Werden Werkstätten die Abgasuntersuchung im Rahmen der HU auch weiterhin als beigestellte Prüfung selbst anbieten können?

Th. Sieber: Betriebe, die eine Abgasuntersuchung anbieten wollen, müssen im Rahmen der Anlage VIIIc StVZO weiterhin als AU-Werkstatt anerkannt sein. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen über die Verbandsebene von ZDK und Landesinnungen eine Lösung zu schaffen, die die Werkstätten in ein akkreditiertes Qualitätsmanagementsystem entsprechend mit einbindet. Es wird aber künftig nicht jede einzelne Werkstatt ein akkreditiertes Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 17020 implementieren müssen.

Das Interview führte Dietmar Winkler

Kurzfassung

Werkstätten droht die doppelte Belastung durch die Eich- und Kalibrierpflicht bei AU-Geräten. Eine bundeseinheitliche Regelung, wie das Dilemma vermieden werden könnte, ist noch nicht in Sicht. Die Eichung ist hoheitliche Aufgabe der Bundesländer.

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