Anerkannte AU-Werkstätten müssen sich 2019 auf einige Änderungen einstellen. Für Euro 6/VI-Fahrzeuge gelten abgesenkte Grenzwerte, neue Genauigkeitsklassen der AU-Geräte müssen eingehalten werden und die Kalibrierung wird verpflichtend. Mehr dazu in unserem Themenspecial.