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Kältemittel-Streit: EU verklagt Deutschland wegen Untätigkeit

10.12.2015 12:17 Uhr
Klimaservicegerät R-1234yf Kältemittel
Im Streit um den Einsatz eines umweltschädlichen Kältemittels in Klimaanlagen von Daimler-Autos verklagt die EU-Kommission Deutschland wegen Untätigkeit.
© Foto: WOW

Der Bundesrepublik wird vorgeworfen zugelassen zu haben, dass der Hersteller Daimler Fahrzeuge auf den Markt brachte, die nicht der Richtlinie über entsprachen.

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Im Streit um den Einsatz eines klimaschädlichen Kältemittels in Klimaanlagen von Daimler-Modellen verklagt die EU-Kommission Deutschland wegen Untätigkeit vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Behörde erklärte am Donnerstag, die Bundesrepublik habe gegen EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem sie zuließ, dass Daimler das für neue Pkw verbotene Treibhausgas R-134a nutzte. Selbst nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens seien keine Schritte unternommen worden, um das Problem zu lösen. Unter anderem hätten Strafen verhängt werden müssen, argumentierte die Kommission.

Für Deutschland kommt die Klage dennoch zu einem unerwarteten Zeitpunkt. Nach langem Widerstand hatte Daimler nämlich im Streit um den Einsatz von R-134a im Oktober eingelenkt (wir berichteten). Von 2017 an will der Konzern nun doch die umweltfreundlichere Chemikalie R-1234yf in großem Stil in Mercedes-Modellen einsetzen. Dafür wurde ein spezielles Brandschutzsystem entwickelt.

Daimler hatte sich zuvor geweigert, die Substanz einzusetzen. Die Begründung: Von dem neuen Kältemittel könne ein Sicherheitsrisiko ausgehen, weil im Fall einer Entzündung hochgiftiger Fluorwasserstoff (Flusssäure) entstehen könne. Bei einem Daimler-Test im Herbst 2012 war R1234yf in Flammen aufgegangen. Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken jedoch nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf besonderer Gefahren.

Daimler unterstützt Regierung

Ein Daimler-Sprecher teilte am Donnerstag mit, das Unternehmen sei von dem Vertragsverletzungsverfahren nicht direkt betroffen. Selbstverständlich unterstütze man aber die Bundesregierung und die Europäische Kommission mit Informationen.

In Brüssel hatten sich Experten bereits nach den im Oktober gemachten Ankündigungen skeptisch geäußert, ob die Zusagen ausreichen. Zum einen wurde darauf hingewiesen, dass weiterhin Autos auf dem Markt seien, die den EU-Anforderungen nicht genügten. Der Autobauer habe außerdem R1234yf vorerst nur für bestimmte Fahrzeugklassen angekündigt.

Im Fall einer Verurteilung muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates. Gegen Deutschland sind Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag möglich. (dpa)

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