Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Berufsverband Feuerwehr haben erneut einen Warnhinweis für alle Pkw gefordert, die mit dem Kältemittel R-1234yf unterwegs sind. Die Anzahl der mit der umstrittenen Chemikalie befüllten Fahrzeuge steige kontinuierlich an, begründeten die beiden Verbände ihren Aufruf. Sie präsentierten KBA-Zahlen, wonach bis Ende November bereits rund 90.000 Pkw in Deutschland zugelassen worden seien.
"Das ist das größte Experiment in der Geschichte der Chemieindustrie. Und die Autofahrer sind die Versuchskaninchen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Aber nicht nur sie, befürchtet Daniel Dahlke, stellvertretender Bundesvorsitzender des Berufsverbandes Feuerwehr: "R-1234yf kann bei Unfällen für Ersthelfer und Polizisten aber auch für uns Rettungskräfte lebensgefährlich werden." Der Warnhinweis (s. Foto) soll ihrer Ansicht nach an der Windschutzscheibe befestigt werden.
"Die Forderung ist reiner Aktionismus", erklärte dagegen Sönke Jacobs, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Feuerwehr Verbands (DFV), der größten Standesvertretung hierzulande. Schon jetzt gelte, dass bei Fahrzeugbränden wegen der Vielzahl toxischer Stoffe die volle Schutzausrüstung inklusive schwerem Atemgerät getragen werden müsse, betonte er gegenüber asp-Online. "Wir sind hier schon am Maximum." Eine solcher Vorschlag könne sogar dazu führen, dass Ersthelfer ohne Vorkenntnisse bei nicht gekennzeichneten Fahrzeugen zu hohe Risiken eingingen.
Der ADAC, der in der Vergangenheit eine deutliche Kennzeichnung des verwendeten Kältemittels zumindest im Motorraum gefordert hat, wollte den neuen Vorschlag nicht kommentieren. Angesprochen auf die Sicherheit der "Gelben Engel" erkärte ein Sprecher: "Arbeiten an der Klimaanlage bzw. dem Kältekreislauf gehören grundsätzlich nicht zum Repertoire der ADAC-Pannenhelfer. Und selbstverständlich beachten unsere Mitarbeiter stets alle einschlägigen Sicherheitsregeln (etwa BG, ZDK) für Arbeiten an Kraftfahrzeugen." (ng)
Unten in der Infobox: Ein Link zur Liste mit den Fahrzeugen, die nach DUH-Meinung mit einem Warnhinweis versehen werden müssten und ein Link zur Spezialseite mit einer Chronologie des Kältemittel-Streits.