Aus aktuellem Anlass weist der ASA-Verband alle Werkstätten darauf hin, dass sie ihre Bremsprüfstände kalibrieren lassen müssen. Für Bremsprüfstände gilt bereits seit Anfang 2017 die Kalibrierpflicht. Nur gab es durch die kurze Einführungsphase der Kalibrierung von Bremsprüfständen noch zu Beginn des Jahres 2017 kein flächendeckendes Angebot zur Durchführung der Kalibrierung. Aus diesem Grund wurde die Stückprüfung bei Prüfungen der anerkannten Prüfstützpunkte bisher nach altem Muster weiter angewendet. Die Mitarbeiter der Servicenetzwerke der Werkstattausrüster mussten für die Durchführung der Kalibrierung zunächst geschult, geprüft und mit den erforderlichen, rückführbaren Kalibrierwerkzeugen ausgestattet werden.
Mit dem stufenweisen Ausrollen im zweiten Quartal 2017 sind die Mehrzahl der Werkstattausrüster nun in der Lage ihren Kunden eine Kalibrierung ihrer Bremsprüfstände durch sogenannte Bevollmächtigte bundesweit anzubieten. Darüber wurden die obersten Landesbehörden, welche als hoheitliche Instanz für die Überwachung der Prüfstützpunkte verantwortlich sind, informiert. Auf Grund der unklar erscheinenden Lage nach dem Jahreswechsel und aus Kostengründen entscheiden sich Werkstätten vielfach gegen eine Kalibrierung und lassen nur eine Stückprüfung ausführen. Das kann zur Aberkennung der Zulassung des Prüfstützpunktes für die Durchführung der Hauptuntersuchung führen. Aus einigen Bundesländern sind Vorgaben in Form von Dienstanweisungen bekannt, nach denen die Kalibrierung nun zwingend anzuwenden sei.
Der ASA-Verband empfiehlt Werkstätten mit anerkanntem Prüfstützpunkt für die HU daher dringend vorhandene Bremsprüfstände kalibrieren zu lassen. Die Kalibrierung ist zusätzlich zur Stückprüfung erforderlich und kostet je nach Prüfstandstyp und Kalibriermethode etwa doppelt so viel. Aktuell stehen knapp 400 Bevollmächtige zur Verfügung. Für einen Großteil der im Feld befindlichen Bremsprüfstandstypen haben die Hersteller Kalibriermethoden entwickelt.
Lediglich für einige ältere Prüfstände, welche nicht der Bremsprüfstandsrichtlinie von 2011 entsprechen und bis 31.12.2019 ausgewechselt werden müssen, sind keine Kalibrierverfahren verfügbar. "Die Einführung dieser Kalibriermethoden inklusive der Schulung der Bevollmächtigten ist für diese seltenen Altmodelle aufwendig und es besteht praktisch kaum die Möglichkeit diese bis Ende 2019 wirtschaftlich zu amortisieren", sagt ASA-Präsident Frank Beaujean. "Besonders hart ist es für diejenigen, bei denen der Hersteller nicht mehr im Markt ist", so Beaujean. Nach aktueller Lage wird es für diese alten Prüfstände keine Ausnahme- oder Sonderregelung geben und sie müssen formal vor dem Ablauf der Bestandsschutzfrist getauscht werden. Die Betreiber sollten sich ggf. an den Hersteller wenden, um den konkreten Kalibrierstand des betroffenen BPS-Typen zu erfahren. (asp)