Wie heute bekannt wurde hat Norbert Barthle, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Dr. Harry Brambach, dem Präsidenten des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg mitgeteilt, dass die Möglichkeiten einer Ausweitung der Fahrten mit roten Kennzeichen überprüft werden. Denn für den Verband sei es "wenig praxisnah, wenn Autohäuser Neuwagen auf dem Anhänger zur Tankstelle fahren müssen, um sie zu betanken“.
Barthle stehe einer Erweiterung im Interesse der Wirtschaft aufgeschlossen gegenüber. "Jetzt gilt es, das Ganze mit Leben zu füllen. Hauptsache, wir bekommen schnell eine Regelung, mit der unsere Autohäuser nicht zugelassene Fahrzeuge zum Tanken, zur Lackiererei oder beispielsweise bei Lkw- und Wohnmobilfahrgestellen zu Firmen bringen können, die die Aufbauten erledigen", so Brambach.
Ausgelöst wurde der Wunsch nach einer erweiterten Regelung durch die Rechtsprechung, sagt Brambach: "Die handhabt das Thema getreu dem aktuellen Verordnungstext sehr restriktiv und die Kontrollen samt Bußgeldern wurden parallel immer schärfer." (tm)