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Scheinwerfer prüfen: Blender vermeiden

21.08.2015 06:00 Uhr

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Man mag es kaum glauben, aber der Vorläufer der im vergangenen Jahr neu veröffentlichten HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie stammt tatsächlich aus dem Jahr 1987 und in Teilen sogar aus dem Jahr 1981. So werden bis heute die Hightech-Scheinwerfer moderner Fahrzeuge nach Regeln geprüft, welche bereits für Oldtimer galten, als diese neu waren. Über mehrere Jahrzehnte, in denen sich die Lichttechnik im Kraftfahrzeug grundlegend wandelte, gab es keine angemessenen Vorschriften zur Prüfung der Scheinwerfer bei der Inspektion oder bei der HU.

Prüfrichtlinie war überfällig

Doch dieses finstere Kapitel der Service-Geschichte findet, beginnend mit dem 1. Januar 2015 bis spätestens zum 1. Januar 2017, endlich einen Abschluss. Bereits am 20. Februar 2014 wurde die neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie mit fünf Anlagen veröffentlicht, welche die Prüfung der Scheinwerfer auf ein völlig neues Niveau hebt. Dabei ist der Gesetzgeber sehr gründlich vorgegangen und definiert ein System zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer, welches aus der Aufstellfläche für das Fahrzeug sowie der Aufstellfläche für das Scheinwerfereinstell-Prüfgerät SEP besteht. Der zweispurige Prüfplatz muss genau definierten Mindestabmessungen entsprechen und vergleichbare Anforderungen an die Präzision erfüllen wie ein Platz für die Fahrwerksvermessung. So darf die Neigung pro Meter Länge nur einen Millimeter betragen. Auch an die Unebenheit und die Festigkeit werden besondere Anforderungen gestellt. In der Praxis kommen daher einstellbare Schienensysteme für das SEP, bodenebene Fahrflächenbühnen oder einstellbare Rampensysteme für das Fahrzeug zum Einsatz. Übrigens muss der Prüfplatz auffällig als solcher markiert sein. Und um die geforderte Präzision auch über einen langen Zeitraum sicherzustellen, ist das System alle 24 Monate einer Stückprüfung zu unterziehen. Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.

Noch nicht veröffentlicht ist die neue SEP-Richtlinie, welche die Eigenschaften eines Scheinwerfereinstell-Prüfgerätes genauer definiert. Bekannt ist aber schon, dass auch hier eine höhere Qualität vorgegeben werden soll. Vor allem die Vorgaben an die optische Abbildung sollen steigen. Als zusätzliches Qualitätskriterium soll die chromatische Aberration, das ist ein Abbildungsfehler optischer Linsen, hinzukommen. Und für die mechanische Stabilität des SEP soll es Mindeststandards geben.

Für Werkstätten ergibt sich die Notwendigkeit, dass neue in Betrieb zu nehmende Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer seit dem 1. Januar 2015 bereits den neuen Vorgaben entsprechen müssen. Ab dem 1. Januar 2017 müssen dann alle für die HU eingesetzten Prüfplätze (Systeme) der neuen HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie genügen. Die Investition in ein neues SEP ist jetzt noch nicht unbedingt erforderlich.

Digitales SEP löst Probleme

Sollte trotzdem ein neues SEP beschafft werden müssen, so sollte es eine hohe mechanische Stabilität aufweisen und auf Schienen laufen. In der geplanten SEP-Richtlinie werden digitale und analoge SEP aufgeführt. Auch wenn es deutlich teurer ist, spricht viel für die digitale Variante, denn es kann den Anwender durch den Prozess führen und führt zu einer besseren Wiederholgenauigkeit. Außerdem verarbeitet es das Licht aller Scheinwerfersysteme ohne Blendwirkung für den Anwender in der Werkstatt.

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