Infolge des Abgas-Skandals erhalten mehrere Millionen Dieselfahrzeuge in der Werkstatt eine neue Abgas-Software – die Umrüstung kommt jedoch nicht so schnell voran wie geplant. "Bisher wurden bei rund vier Millionen Fahrzeugen Software-Updates durchgeführt", heißt es in der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken-Fraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag.
Eigentlich hatten die Hersteller im Sommer 2017 zugesagt, bis Jahresende 2018 insgesamt 5,3 Millionen Wagen für den Kampf gegen Fahrverbote nachzubessern, seither kam noch eine Million Diesel hinzu. Zuvor hatte die "Rheinische Post" (RP, Samstag) darüber berichtet.
"Nur mit Trippelschritten kommen die Autohersteller bei den Software-Updates voran", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Ingrid Remmers der "RP". "Dass rund 2,3 Millionen Fahrzeuge noch nicht nachgerüstet wurden, ist eine blamable Situation für den Verkehrsminister."
Das Ministerium betonte in seiner Antwort, derzeit befänden sich rund 1,5 Millionen Wagen im Verfahren, stünden kurz davor oder seien in der Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Dass noch nicht alle Wagen umgerüstet waren, erklärte die Behörde bereits Mitte Dezember 2018 damit, dass die Hersteller zu ihren Anträgen auf Freigabe von Updates teils noch notwendige technische Unterlagen an das KBA liefern müssten.
2,5 Millionen VW-Fahrzeuge sind betroffen
In den zugesagten Updates für 5,3 Millionen Diesel-Pkw der Klassen Euro 5 und 6 enthalten sind auch 2,5 Millionen Wagen des VW-Konzerns, aus denen ohnehin illegale Abgas-Software entfernt werden muss. Insgesamt sollen nach Unternehmensangaben rund 3,8 Millionen VW-Diesel mit Software-Updates umgerüstet werden. Davon seien bisher 2,6 Millionen Wagen - rund zwei Drittel - erfolgreich nachgebessert worden.
Wegen weiterer Pflicht-Rückrufe stieg die Gesamtzahl seit Sommer 2017 um etwa eine Million Fahrzeuge. Allerdings lautete der Zeitplan hierfür, dass diese zusätzlich eine Million Wagen "im Anschluss" an die 5,3 Millionen erfolgen soll, also nicht mehr zwingend bis Jahresende 2018. (dpa)