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Stuttgart: Härtefallregelung für Kunden von Kfz-Werkstätten möglich

15.08.2018 11:41 Uhr
Für Kunden von Kfz-Werkstätten in Stuttgart wird es eine Härtefallregelung geben.
© Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Angesichts der drohenden Fahrverbote in Stuttgart ab dem 1. Januar 2019 können Kfz-Unternehmen für ihre Kunden eine Einzelgenehmigung bei der Stadt beantragen. Damit könnten die Kunden mit einer Terminbestätigung der Werkstatt in die Umweltzone auf direktem Weg ein- und ausfahren.

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Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg stellt für Kfz-Werkstätten, die angesichts des drohenden Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 4 / IV und schlechter ihre Existenz bedroht sehen, eine Einzelgenehmigung für ihre Kunden bei der Stadt Stuttgart in Aussicht. Damit können die Kunden dieser Betriebe mit einer Terminbestätigung der Werkstatt zum Zwecke der Arbeiten am Fahrzeug in die Umweltzone ein- und ausfahren, heißt es im Schreiben des Ministeriums.

Die Existenzbedrohung ist durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberatungs- oder eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens zu belegen. Eine generelle Ausnahme für alle Kunden von Kfz-Unternehmen ab dem 1. Januar 2019 auf dem Gebiet der derzeitigen grünen Umweltzone Stuttgart sei aber nicht möglich, hieß es.

Zudem bestehe das Ziel, Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Kfz der Euro-Norm 5 / V zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten alle wirksamen Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehöre auch, dass bei den jetzt beschlossenen Verkehrsbeschränkungen Ausnahmen nur insoweit erteilt werden, wie sie notwendig sind. Nur so könnten die Verkehrsbeschränkungen ihre volle Wirkung entfalten. (tm)

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