Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat einen Vorsitzenden Richter im Rahmen eines Verfahrens rund um den Dieselskandal für befangen erklärt. Der Mann hätte bald über die Revision einer vom dem Skandal betroffenen Autofahrerin entscheiden müssen, klagt als Privatmann aber selbst gegen den Konzern. Der Richter hatte diesen Interessenskonflikt dem BGH im Januar 2021 selbst gemeldet und erklärt, dass er eine Schadenersatzklage gegen den beklagten Autobauer anstrengt. Dieser meldete daraufhin Bedenken wegen Befangenheit an.
Jetzt wurde entschieden: Die Besorgnis der Befangenheit sei begründet. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass der Richter nicht mehr unvoreingenommen und unparteiisch sei. Dabei sei es unerheblich, ob dem tatsächlich so ist – "es genügt bereits der böse Schein".
Im vorliegenden Fall war die Klägerin vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht München gescheitert. Eine Revision zum BGH war nicht zugelassen worden. Dagegen hatte sie Beschwerde eingelegt, über die der Richter hätte befinden sollen.