Kurzfassung
Partikelfilter in Dieselfahrzeugen haben je nach Fahrweise eine begrenzte Lebensdauer. Beim Austausch sollte auf Qualitätsware geachtet werden. Abgasanlagen-Hersteller Walker gibt Tipps, auf was zu achten ist.
Partikelfilter in Dieselfahrzeugen (DPF) sorgen dafür, das Rußpartikel aus dem Abgas gefiltert werden. Gerade kohlenstoffhaltiger Feinstaub gilt als gesundheitsschädlich. In regelmäßigen Abständen müssen diese Rußpartikel jedoch verbrannt werden, was eine Regeneration des Filters notwendig macht. Dabei wird durch das Einspritzen von extra Kraftstoff die Verbrennungstemperatur erhöht und die Partikel im Filter werden dadurch zu Asche verbrannt. Bei einigen Fahrzeugen wie dem Peugeot 308 kommt zusätzlich noch ein Additiv zum Einsatz, das in einem extra Tank aufbewahrt und bei Bedarf dem Kraftstoff zugegeben wird. Dadurch wird die Verbrennungstemperatur für die Regeneration gesenkt und die Rußpartikel können verbrannt werden. Funktioniert dieser Prozess nicht mehr oder ist zu viel Asche im System, ist es an der Zeit, den Partikelfilter zu ersetzen.
Zwei unterschiedliche Varianten
Der amerikansiche Hersteller Walker, der zum Tenneco-Konzern gehört, hat sich auf die Entwicklung und Fertigung von Abgasanlagen und Partikelfiltern spezialisiert. In einem Workshop im rheinland-pfälzischen Edenkoben hat der Hersteller über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Partikelfilter informiert und auch auf die Gefahren hingewiesen, die durch einen Austausch des Filters mit einem minderwertigen Modell oder durch eine Reinigung eines Partikelfilters entstehen können. Beim Austausch sollte laut Walker immer ein hochwertiges Markenprodukt zum Einsatz kommen.
Walker stellt bereits seit 2008 Diesel-Partikelfilter für den Aftermarket her. Da das Unternehmen auch direkt ans Band liefert und zahlreiche Automarken zu seinen Kunden zählt, können Partikelfilter für zahlreiche Marken in OE-Qualität geliefert werden. Seit 2014 bietet das Unternehmen hier zwei unterschiedliche Lösungen für den Austausch des Partikelfilters an, der alle 80.000 bis 100.000 Kilometer ausgetauscht werden sollte - je nach Fahrweise, Modell und Wartungszustand des Fahrzeugs. Das Modell "DPF Evo S" ist die höherwertigere Variante des Filters, der aus einer Siliziumcarbid-Wabenstruktur besteht. Diese Variante ist widerstandsfähiger gegen Verschleiß und hohe Temperaturen und daher ideal für besonders leistungsstarke Fahrzeuge oder Kurzstreckenfahrer, die häufig den Motor nicht auf die erforderliche Temperatur bringen. Der Motor kann dann trotzdem eine Regeneration durchführen, was aber höhere Temperaturen notwendig macht, die Siliziumcarbid gut verträgt.
Wer hingegen häufig Langstrecke fährt und ein gut gewartetes Fahrzeug hat, für den kommt das Modell "DPF Evo C" in Betracht. Hier besteht der Filter nicht aus Siliziumcarbid, sondern aus einer keramischen Struktur, dem sogenannten Cordierit. Der Filter ist weniger verschleißfest, kostet dafür rund 30 Prozent weniger als die höherwertigere Variante.
Vorsicht bei Billig-Teilen
Walker verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass beim Austausch des Filters immer darauf geachtet werden sollte, dass er eine Homologation der EU besitzt. Die Homologation ist gesetzlich verpflichtend für alle Nachrüstschalldämpfer, Katalysatoren und Partikelfilter, die in der EU eingebaut werden. Dadurch ist gesichert, dass das Teil identisch im Gegendruck und Geräuschverhalten mit dem Serienteil ist und die ursprüngliche Leistung des Fahrzeugs erhalten bleibt.
Hat der Partikelfilter einen europäischen Homologationscode, ist das jedoch keine Garantie, dass er die Homologation durchlaufen hat. Findige Hersteller, die ihre Teile hauptsächlich im Internet verkaufen, bedienen sich hier häufig eines Tricks: Die Nummer sieht auf den ersten Blick wie eine Homologationsnummer aus und ist auch nicht illegal, da der Hersteller argumentiert, dies sei eine interne Produktionsnummer. Ein korrekter Homologationcode hat immer eine EU-Länderkennung (zu Beispiel "E9"), die Nummer der europäischen Regulierung (zum Beispiel "103R") und eine sechsstellige Zulassungsnummer.
- Ausgabe 5/2023 Seite 018 (1018.6 KB, PDF)