Zum 1. Januar sind bei der Abgasuntersuchung (AU) gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Der ASA-Bundesverband informiert dazu ausführlich auf seiner Homepage (www.asa-verband.de). Das Wichtigste in Kürze: Bei allen Euro 6-/Euro VI-Kraftfahrzeugen gelten seit 1.1.2019 neue Grenzwerte. Bei Benzinfahrzeugen gilt ein CO-Grenzwert von 0,1 %vol (bisher 0,2 %vol). Bei Diesel-Motoren gilt nicht mehr der Plakettenwert, sondern generell 0,25 m-1. Diese Grenzwerte werden mit der Leitfaden 5 Version 01 Software automatisch zum Jahreswechsel von den Abgasmessgeräten vorgeblendet.
Bedeutung für die AU-Werkstatt
Will die AU-Werkstatt eine AU an Euro 6-/Euro VI-Kraftfahrzeugen durchführen, muss sie entsprechendes Equipment bereithalten. Hierzu schreibt der Verordnungsgeber neue Anforderungen der Messgenauigkeit von Abgasmessgeräten vor. Bei der Messgenauigkeit wird nunmehr zwischen der Genauigkeitsklasse (Viergasmessgerät) und der Fehlergrenze (Trübungsmessgerät) unterschieden (Klasse 0 oder besser für Viergasmessgeräte, Fehlergrenze FG 0,1 m-1 für Trübungsmessgeräte). Die Genauigkeitsklasse bzw. Fehlergrenze wird bei der Baumusterprüfung durch die PTB oder von einem anderen nationalen metrologischen Institut der EU ermittelt und festgelegt. Bei der Eichung und bei der Kalibrierung müssen die der Genauigkeitsklasse entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden.
Eichen und Kalibrieren parallel
Seit 1.1.2019 sind alle für die Abgasuntersuchung eingesetzten Abgasmessgeräte (nicht nur Klasse 0 bzw. FG 0,1 m-1 Geräte) gemäß der Kalibrierrichtlinie zu kalibrieren. Zusätzlich müssen Abgasmessgeräte weiterhin durch die Eichbehörden geeicht werden. Aufgrund aktuell zu geringer Kalibrierkapazität haben einige Länderverkehrsministerien (z. B. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) eine abweichende Vorgehensweise veröffentlicht, wonach bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages auf Kalibrierung dem Anwender für die Kalibrierung eine Zeitspanne von neun Monaten gewährt wird. Andere Länder sind diesem Beispiel gefolgt und haben Regelungen veröffentlicht, die jedoch vom Vorschlag Sachsens abweichen. Seitens des Bundesverkehrsministeriums wird es keine bundeseinheitliche Regelung geben, da die Überwachung dieser Vorgaben Sache der Länder ist. Die Übergangslösungen der einzelnen Bundesländer sind auf der ASA-Webseite zum Download hinterlegt.
Gemäß der aktuellen AU-Richtlinie müssen die Geräte in 2019 bei der nächsten Befassung (Eichen, Justage oder Reparatur) kalibriert werden. Fällt die Befassung jedoch in diese Regelung bzw. in den Regelungszeitraum, dann sind diese Abgasmessgeräte während dieses Zeitraumes erst einmal von der Kalibrierung ausgenommen bzw. gemäß der Regelung zu behandeln. Generell gilt, dass bis zur nächsten Befassung alle Abgasmessgeräte (auch Klasse 1 Geräte bzw. Opazimeter mit FG 0,3m-1), wenn diese rechtsgültig geeicht sind und mit dem Leitfaden 5 Version 01 betrieben werden, weiterhin auch an Euro 6-/Euro VI-Kraftfahrzeugen eingesetzt werden dürfen. Dies deshalb, da erst bei der nächsten Befassung der Nachweis über die Messgenauigkeit von der AU-Werkstatt erbracht werden kann und die Kfz-Innungen erst dann die AU-Anerkennung entsprechend einschränken können.
Klasse 1 Geräte bzw. Trübungsmessgeräte der bisherigen Bauart mit FG=0,3 m-1 dürfen weiter für die AU verwendet werden. Die AU-Anerkennung wird jedoch eingeschränkt auf Kraftfahrzeuge bis einschließlich Euro 5/Euro V. Eine „Mischanerkennung" ist dabei auch zulässig (beispielsweise Benzin Klasse 0, Diesel FG = 0,3 m-1).
AU-Geräteliste zum Download
Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen seit 1. Januar 2019 hat der ASA-Verband auch eine Liste der Abgasmessgeräte aller im Verband organisierten Messgerätehersteller veröffentlicht. Die Liste, sortiert nach Herstellern, steht als Excel-Datei zum Download auf der ASA-Homepage bereit. Alle Infos und Downloads gibt es unter www.asa-verband.de/abgasmessgeraete-ab-2019. (asp)
Die ASA-News sind regelmäßig erscheinende Mitteilungen des ASA-Verbands (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V.).