Kurzfassung: Die vorgeschriebenen Mitarbeiterunterweisungen zu geben, ist für Werkstattbetreiber nicht immer leicht. Wir haben Heiko Bayer, Sicherheitsbeauftragter bei Liqui Moly, bei einer Gefahrstoff-Schulung begleitet.
Sowohl §14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als auch §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreiben vor, dass die Beschäftigten eines Betriebes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen sind. Viele Werkstattbetreiber sind mit dieser Pflicht oftmals fachlich und terminlich überfordert. Der Gesetzgeber stellt es frei, einen externen Sicherheitsbeauftragten zu verpflichten. Von dieser Möglichkeit hat auch Roman Wörle Gebrauch gemacht. Er ist Geschäftsführer und Inhaber der Wörle Fahrzeugtechnik in Syrgenstein, ein auf Mercedes-Klassiker spezialisierter Restaurierungsbetrieb. Seine zwölf Mitarbeiter wurden von Heiko Bayer, Sicherheitsbeauftragter und Gebietsleiter bei Liqui Moly, in einer knapp zweistündigen Schulung über Gefahren und Risiken in einem Kfz-Betrieb unterwiesen.
In der Liqui-Moly-Gefahrstoff-Schulung wird neben den Gefahren, die von Pressluft, elektrischen und hydraulischen Geräten, Schweißanlagen, Hebebühnen oder Batterien ausgehen, auch speziell über die von Schmierstoffen, Additiven, Service- und Kfz-Pflegeprodukten, Reinigungskonzentraten sowie Kleb- und Dichtstoffen gesprochen. Und hier sind es im Besonderen flüchtige Substanzen wie zum Beispiel Bremsenreiniger, die im Werkstattalltag in Druckgaspackungen (umgangssprachlich: Sprühdosen) Verwendung finden, von denen Gefahren ausgehen.
Explosive Gemische
"Werden solche Substanzen von Spraydosen fein vernebelt versprüht, kann sich recht schnell in der Atmosphäre ein explosives Gemisch bilden", weiß Bayer. In den Liqui-Moly-Schulungen nimmt daher der Umgang mit diesen Stoffen einen großen Raum ein. Bayer zeigt dabei auch Videos, die eindrucksvoll dokumentieren, was passieren kann, wenn beim Umgang mit diesen Stoffen nicht ausreichend auf Lüftung geachtet wird. "Viele Schulungsteilnehmer wissen dabei nicht, dass auch Stoffe, die zunächst nicht feuergefährlich sind, wenn sie vernebelt werden, höchst explosiv werden können", erklärt Bayer. "Dazu können durchaus Sprühwachse gehören. Werden sie in engen Reparatur-Boxen in großen Mengen auf das Fahrzeug aufgesprüht, bildet sich zusammen mit dem Treibgas schnell eine brennbare bzw. reaktive Atmosphäre."
Gefahr geht auch vom ungewollten Einatmen der Treibgas-Dämpfe aus. Diese können zu Bewusstseinsstörungen oder zur Bewusstlosigkeit führen. Aus Umweltschutzgründen kommen heute in Sprühdosen verflüssigte Gase wie Propan, Butan und deren Gemische als Treibmittel sowie Dimethylether (DME) zum Einsatz. Sie sind unter atmosphärischen Bedingungen gasförmig und zudem schwerer als Luft, sodass sie sich bei unkontrolliertem Austritt oder bei unsachgemäßer Verwendung in Bodennähe ansammeln können. Bei Verwendung der Dosen in engen Räumen kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen. "Wer in einer Grube unter einem Fahrzeug mit Aerosol-Dosen arbeitet, muss daher besonders auf eine gute und starke Belüftung achten", so Bayer. "Sonst kann sich am Grubenboden eine gefährliche Atmosphäre bilden. Bückt sich der Mitarbeiter, um zum Beispiel Werkzeug aufzuheben, können ein oder zwei Atemzüge schon genügen, um ohnmächtig zu werden." Aus Sicherheitsgründen finden daher auch Kohlendioxid, Lachgas, Luft oder Stickstoff als Treibmittel Verwendung.
Wechselspiel der Gefahren
Obwohl bei der Liqui-Moly-Sicherheitsschulung das Hauptaugenmerk auf der Werkstattchemie liegt, überprüft Heiko Bayer zusammen mit Roman Wörle auch alle anderen prüfpflichtigen Einrichtungen in Werkstatt, Lager, Verkaufsraum, Büro und Abstellflächen. "Selbst, wenn wie bei uns alles regelmäßig geprüft wird, müssen wir uns ein Gesamtbild verschaffen", erklärt Wörle, "denn sämtliche Werkstatteinrichtungen haben maßgeblichen Einfluss aufeinander." Der Liqui-Moly-Sicherheitsbeauftragte achtet hier vor allem auf mögliche Brandgefahren wie zum Beispiel defekte elektrische Einrichtungen, die chemische Stoffe entzünden können. Bei allen chemischen Stoffen, egal ob flüssig, fest, cremeartig oder pulvrig, müssen die Sicherheitsdatenblätter vorliegen. "Sie sind bei einem Unfall sehr wichtig, da ohne lange Verzögerungen ärztliche Sofortmaßnahmen eingeleitet werden können." Weitere Prüfpunkte sind die korrekte Lagerung chemischer Stoffe. Hier begutachten beide insbesondere die Lagerung der Aerosoldosen. "Die Menge ist entscheidend", sagt Bayer, "denn je nach Gefahrstoff darf immer nur eine gewisse Anzahl zusammengelagert werden." Überzählige Gefahrstoffe müssen dann in einem geeigneten (Ex-)Raum aufbewahrt werden. "Die oft einfachere Lösung ist es aber, überzählige Werkstatt-Chemie fachgerecht zu entsorgen", ergänzt Bayer, "denn vieles, was sich im Laufe der Jahre angesammelt hat, wird schlicht nicht mehr gebraucht."
- Ausgabe 3/2023 Seite 34 (975.0 KB, PDF)