Im Dieselskandal will der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Juli über eine weitere Schadenersatz-Klage eines Autokäufers gegen Volkswagen verhandeln. Diesmal geht es um einen Gebrauchtwagen, der erst im August 2016 und damit fast ein Jahr nach Auffliegen des Skandals erworben wurde. Als Termin ist der 28. Juli bestimmt, wie das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. (Az. VI ZR 5/20)
Bisher hatte die Klage keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Koblenz konnte nicht nachvollziehen, warum der Käufer trotz umfangreicher Medienberichterstattung nicht mitbekommen haben soll, dass auch sein neues Auto mit der unzulässigen Abgastechnik ausgestattet war.
In seinem allerersten Urteil zum Diesel hatte der BGH am 25. Mai entschieden, dass VW Zehntausenden Klägern grundsätzlich Schadenersatz schuldet. Dabei ging es allerdings um ein Auto, das 2014 gekauft wurde. Im Detail sind noch immer viele Fragen offen. Die Richter wollen im Juli nun schon vier Fälle verhandeln. Zwei Verhandlungen sind auf den 21. Juli terminiert. Für den 28. Juli war vor einiger Zeit schon eine erste Verhandlung angesetzt worden. Ob an diesen Tagen schon Urteile verkündet werden, ist offen. (dpa)